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file Frage Pants für demente Person

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1 Jahr 1 Monat her #49472 von Mila
Pants für demente Person wurde erstellt von Mila
Hallo,
wir betreuen meine Mutter (95) mit schwerer Demenz aber noch sehr mobil.
Wir hatten letzte Zeit viele Probleme weil der Anbieter keine 2 Pakete als Lieferung schicken wollte und dann vorgerechnet hat, das wir bis dahin auskommen sollen. Bei uns wurden 3 Pants pro Tag angegeben. Bis dato kamen wir aus.

Wir müssen jedes Mal eine wirtschaftliche Aufzahlung von 34,75 € bezahlen.

Was genau muss der Arzt auf das Rezept schreiben damit wir kostenlos beliefert werden können, befreit ist unsere Mutter.

Unsere Mutter geht manchmal selbstständig zur Toilette, kommt auf die Tagesform an und mit Windeln kommt sie gar nicht klar.

Für Hilfe wäre wir sehr dankbar.

Liebe Grüße
Mila

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1 Jahr 1 Monat her #49473 von Matti
Matti antwortete auf Pants für demente Person
Hallo Mila,

herzlichen Dank für deine Anfrage. Ich möchte gerne versuchen, ein wenig Klarheit zu schaffen.Tatsächlich gehören Pants nicht zur Regelversorgung, jedoch sind sie unter bestimmten Voraussetzungen Teil der Leistungspflicht deiner Krankenkasse.

Im Hilfsmittelverzeichnis ist vermerkt:
„Die vorrangig einzusetzende, weil hautfreundlichste Versorgung ist die anatomisch geformte Vorlage mit einer Netz- oder Fixierhose. Wenn aufgrund des Krankheitsbildes (körperliche oder kognitive Einschränkungen) Vorlagen nicht zweckmäßig sind oder nicht ausreichen, können Inkontinenzhosen in Betracht kommen“.

Argument: Pants gehören nicht zum Leistungsumfang des Sachleistungsprinzips. Das ist falsch!

Im Hilfsmittelverzeichnis steht:
„Dabei stellen Produkte mit wiederverschließbaren Systemen (Inkontinenzwindelhosen) die Regelversorgung dar. Produkte ohne Verschlusssystem (Inkontinenzunterhosen) bieten gegenüber wiederverschließbaren Produkten (Inkontinenzwindelhosen) keinen medizinischen Vorteil, können aber zum Beispiel bei Versicherten mit körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen, die mit Vorlagen und Netzhosen nicht adäquat versorgt werden können und beispielsweise Windeln mit Klebeverschluss immer wieder entfernen, gegebenenfalls eine geeignete und notwendige Versorgung darstellen“.

Meiner Meinung nach sind die Voraussetzungen für eine Versorgung mit Pants gegeben. Der verordnende Arzt sollte diese Notwendigkeit gegebenenfalls auf dem Rezept begründen. Hierbei müssten die Produktart (Pants), die Diagnose (mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit aufgrund kognitiver Einschränkungen), die Stückzahl, die Inkontinenzart und -form sowie die Verordnungsdauer angegeben werden.

Bei Problemen und ungerechtfertigten wirtschaftlichen Zuzahlungen ist dein Ansprechpartner nicht der Versorger, sondern deine Krankenkasse. Du hast ausschließlich mit der Krankenkasse ein Vertragsverhältnis, nicht mit dem Versorger. Die Kasse wiederum hat ein Vertragsverhältnis mit dem Versorger, und dieser verpflichtet sich, bedarfsgerecht und individuell zu versorgen, und zwar im Sachleistungsprinzip, also ohne wirtschaftliche Zuzahlung, es sei denn, du wünschst eine Versorgung, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht. Das ist hier jedoch nicht der Fall.

Trotz des bestehenden Rechtsanspruchs erleben wir es fast täglich hier, dass Betroffene oder Angehörige ähnlich berichten wie du und ungerechtfertigte wirtschaftliche Zuzahlungen gefordert werden.

Versuche zunächst, die Angelegenheit mit deiner Krankenkasse zu klären. Dabei kannst du dich an meinen zitierten Aussagen aus dem Hilfsmittelverzeichnis orientieren. Krankenkassen begegnen nicht so oft informierten Versicherten. Deshalb müssen sie auf deine Einwände und die Nennung der rechtlichen Voraussetzungen und Verpflichtungen reagieren. Sie können diese nicht einfach ignorieren.

Leider muss man sein Recht manchmal auch rechtlich durchsetzen; so weit solltest du jedoch noch nicht sein. Davor sollte erst einmal das Gespräch mit der Krankenkasse stehen.

Gruß
Matti

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Moderatoren: MichaelDah
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