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Frage
Kassen oder Privatleistung
- Elma
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4 Jahre 10 Monate her #41084
von Elma
Kassen oder Privatleistung wurde erstellt von Elma
Hallo Leute!
Meine Mutter hat einen Blasenkatheter bekommen vor rund einer Woche mit Verordnung.Seidem habe ich Uringeruch bemerkt. Der Pflegedienst, der den Katheter gelegt hat, meinte, ich solle den Beutel wechseln. Dabei wurde der bereits vor einer Woche erneuert. Der Beutel war es auch nicht. Heute habe ich dann bemerkt, daß Urin an der Scheide austritt. Daraufhin habe ich dann den Pflegedienst gerufen. Die hat dann nachgeblockt. Sie meinte, ich solle das Privat bezahlen. Auf der Verordnung würde lediglich Katheterlegen bzw. Wechsel drauf stehen.Soweit ich informiert bin, ist die Versorgung mit Katheter doch eine Kassenleistung? Wenn beim Katheterlegen zuwenig geblockt wird, sollte dieser "Fehler" wohl nicht privat bezahlt werden müssen?
Über hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
Meine Mutter hat einen Blasenkatheter bekommen vor rund einer Woche mit Verordnung.Seidem habe ich Uringeruch bemerkt. Der Pflegedienst, der den Katheter gelegt hat, meinte, ich solle den Beutel wechseln. Dabei wurde der bereits vor einer Woche erneuert. Der Beutel war es auch nicht. Heute habe ich dann bemerkt, daß Urin an der Scheide austritt. Daraufhin habe ich dann den Pflegedienst gerufen. Die hat dann nachgeblockt. Sie meinte, ich solle das Privat bezahlen. Auf der Verordnung würde lediglich Katheterlegen bzw. Wechsel drauf stehen.Soweit ich informiert bin, ist die Versorgung mit Katheter doch eine Kassenleistung? Wenn beim Katheterlegen zuwenig geblockt wird, sollte dieser "Fehler" wohl nicht privat bezahlt werden müssen?
Über hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
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- herirein
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4 Jahre 10 Monate her - 4 Jahre 10 Monate her #41087
von herirein
Menschen sind wie Engel mit nur einem Flügel,
um fliegen zu können müssen wir uns umarmen
(Luciano de Crescenzo)
herirein antwortete auf Kassen oder Privatleistung
Hallo Elma,
herzlich willkommen im Forum der Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
Im folgenden Artikel findest Du einige Erklärungen darüber, welche Ursachen vorliegen können, wenn Urin am Katheter vorbei läuft.
Harnröhrenkatheter
In dem Artikel steht einmal fälschlicherweise "Harnleiter". Es müsste Harnröhre heißen! Harnleiter sind die Verbindung zwischen den Nieren und der Blase!!
Wie aus dem Artikel hervorgeht, ist dieses Paralaufen beim Harnröhrenkatheter nicht selten und muss dann geduldig vom Arzt oder Pflegepersonal behoben wertden. Das sachgerechte Probieren hat auf keinen Fall mit dem Versicherungsstatus des Patienten zu tun. Evtl. muss der Arzt für Verbesserung sorgen!
LG Heribert
herzlich willkommen im Forum der Inkontinenz Selbsthilfe e.V.
Im folgenden Artikel findest Du einige Erklärungen darüber, welche Ursachen vorliegen können, wenn Urin am Katheter vorbei läuft.
Harnröhrenkatheter
In dem Artikel steht einmal fälschlicherweise "Harnleiter". Es müsste Harnröhre heißen! Harnleiter sind die Verbindung zwischen den Nieren und der Blase!!
Wie aus dem Artikel hervorgeht, ist dieses Paralaufen beim Harnröhrenkatheter nicht selten und muss dann geduldig vom Arzt oder Pflegepersonal behoben wertden. Das sachgerechte Probieren hat auf keinen Fall mit dem Versicherungsstatus des Patienten zu tun. Evtl. muss der Arzt für Verbesserung sorgen!
LG Heribert
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4 Jahre 10 Monate her - 4 Jahre 10 Monate her #41088
von Elma
Elma antwortete auf Kassen oder Privatleistung
Hallo, daß es behoben werde muß steht außer Zweifel. In meinem Fall wurde es vom Pflegedienst behoben, der auch die Versorgung inne hat. Nur: Sie wollen das PRIVAT, also extra zur Verordnung, vergütet haben. Darauf bezieht sich meine Frage. Die Kasse hat mir heute mitgeteilt, es wird im Rahmen der Versorgung übernommen. Der Pflegedienst möchte zusätzlich Geld haben.
Grüße Elma
Grüße Elma
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4 Jahre 10 Monate her #41091
von herirein
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um fliegen zu können müssen wir uns umarmen
(Luciano de Crescenzo)
herirein antwortete auf Kassen oder Privatleistung
Hallo Elma,
wenn der Pflegedienst die Verordnung angenommen hat, ist er auch für die regelrechte Verwendung zuständig, was ja bereits die Pflegekasse bestätigt hat.
Gegebenenfalls kann die örtliche Pflegeberatung eine Klärung herbeiführen.
Nötigenfalls muss der behandelnde Arzt das Kathetern übernehmen bis das Problem behoben ist.
LG Heribert
wenn der Pflegedienst die Verordnung angenommen hat, ist er auch für die regelrechte Verwendung zuständig, was ja bereits die Pflegekasse bestätigt hat.
Gegebenenfalls kann die örtliche Pflegeberatung eine Klärung herbeiführen.
Nötigenfalls muss der behandelnde Arzt das Kathetern übernehmen bis das Problem behoben ist.
LG Heribert
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- Matti
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4 Jahre 10 Monate her - 4 Jahre 10 Monate her #41096
von Matti
Matti antwortete auf Kassen oder Privatleistung
Hallo,
das Legen und die Versorgung des Katheters fallen nicht in die Leistungspflicht der Pflegeversicherung. Es ist eine Leistung der Krankenkasse, im Rahmen der Behandlungspflege. Diese muss gesondert und kann von einem Pflegrad unabhängig verordnet werden und ist kein Bestandteil des Pflegebudgets. Gleiches gilt beispielsweise für Insulin und Wundversorgung.
Der Pflegedienst kann dies nach genehmigter Verordnung problemlos mit der Kasse abrechnen.
Grüße
Matti
das Legen und die Versorgung des Katheters fallen nicht in die Leistungspflicht der Pflegeversicherung. Es ist eine Leistung der Krankenkasse, im Rahmen der Behandlungspflege. Diese muss gesondert und kann von einem Pflegrad unabhängig verordnet werden und ist kein Bestandteil des Pflegebudgets. Gleiches gilt beispielsweise für Insulin und Wundversorgung.
Der Pflegedienst kann dies nach genehmigter Verordnung problemlos mit der Kasse abrechnen.
Grüße
Matti
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- herirein
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4 Jahre 10 Monate her - 4 Jahre 10 Monate her #41098
von herirein
Menschen sind wie Engel mit nur einem Flügel,
um fliegen zu können müssen wir uns umarmen
(Luciano de Crescenzo)
herirein antwortete auf Kassen oder Privatleistung
Hallo Matti,
vielen Dank für Deine kompetente Erklärung.
Allerdings bin ich der Auffassung, wenn der Pflegedienst die Verordnung des Arztes annimmt, ist er auch für die Umsetzung verantwortlich.
Gruß Heribert
vielen Dank für Deine kompetente Erklärung.
Allerdings bin ich der Auffassung, wenn der Pflegedienst die Verordnung des Arztes annimmt, ist er auch für die Umsetzung verantwortlich.
Gruß Heribert
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- Matti
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4 Jahre 10 Monate her #41099
von Matti
Matti antwortete auf Kassen oder Privatleistung
Lieber Heribert,
so sehe ich dies auch. Im Zweifel kann diese ja auch ergänzt oder erweitert werden.
Grüße
Matti
so sehe ich dies auch. Im Zweifel kann diese ja auch ergänzt oder erweitert werden.
Grüße
Matti
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- Sanctus
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4 Jahre 9 Monate her #41106
von Sanctus
Sanctus antwortete auf Kassen oder Privatleistung
Hallo Elma. Soweit ich weiß, gelten folgende Regeln: einen Katheter legen oder einen undichten Katheter wieder dicht machen, ist weder per se eine Leistung der Kranken- noch der Pflegeversicherung.
Wird NUR ein Katheter gelegt, ist das eine Sache der Krankenkasse.
Ist der Patient in Pflege, gehört die Versorgung seines DK´s auch in die Hände bzw. in die Leistungspflicht der Pflegekasse.
Stell dir vor, bei deiner Mutter kommt ein Pflegedienst, um sie zu kämmen, Zähne putzen, Deo unter die Achseln sprühen. Jetzt will deine Mutter aber mal die Füße gewaschen kriegen. Sagt der Pflegedienst dann auch: nee, wir machen nur Oberkörper. Für unten rum brauchen Sie einen anderen Pflegedienst. Oder Sie müssen uns das bezahlen!
Was anderes wäre, wenn es einen klaren Auftrag für den Pflegedienst gibt: die sollen z. B. nur einmal täglich Insulin spritzen oder eine Wunde versorgen oder Thrombosestrümpfe anziehen. Dann haben die mit dem DK nix zu tun, das wäre dann tatsächlich Extra-Service.
Du kannst das in der Verordnung vom Hausarzt nachsehen, da steht drin, zu was der Pfelgedienst eingeschaltet wird...
Viel mehr ärgert mich aber ganz was anderes: Der Ballon beim DK verhindert nur das Rausrutschen des DK´s aus der Blase. Wenn Urin neben dem DK herläuft, dann hat die Patientin entweder Spasmen (baut zu hohen Druck in der Blase auf) oder der DK ist zu dünn für die Harnröhre gewählt. Den Ballon nachzublocken macht NIE und NIMMER die Blase dicht. Und dann für so eine blöde Intervention auch noch Geld verlangen - das ist richtig Bockmist!
Ahoi.
Wird NUR ein Katheter gelegt, ist das eine Sache der Krankenkasse.
Ist der Patient in Pflege, gehört die Versorgung seines DK´s auch in die Hände bzw. in die Leistungspflicht der Pflegekasse.
Stell dir vor, bei deiner Mutter kommt ein Pflegedienst, um sie zu kämmen, Zähne putzen, Deo unter die Achseln sprühen. Jetzt will deine Mutter aber mal die Füße gewaschen kriegen. Sagt der Pflegedienst dann auch: nee, wir machen nur Oberkörper. Für unten rum brauchen Sie einen anderen Pflegedienst. Oder Sie müssen uns das bezahlen!
Was anderes wäre, wenn es einen klaren Auftrag für den Pflegedienst gibt: die sollen z. B. nur einmal täglich Insulin spritzen oder eine Wunde versorgen oder Thrombosestrümpfe anziehen. Dann haben die mit dem DK nix zu tun, das wäre dann tatsächlich Extra-Service.
Du kannst das in der Verordnung vom Hausarzt nachsehen, da steht drin, zu was der Pfelgedienst eingeschaltet wird...
Viel mehr ärgert mich aber ganz was anderes: Der Ballon beim DK verhindert nur das Rausrutschen des DK´s aus der Blase. Wenn Urin neben dem DK herläuft, dann hat die Patientin entweder Spasmen (baut zu hohen Druck in der Blase auf) oder der DK ist zu dünn für die Harnröhre gewählt. Den Ballon nachzublocken macht NIE und NIMMER die Blase dicht. Und dann für so eine blöde Intervention auch noch Geld verlangen - das ist richtig Bockmist!
Ahoi.
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- Matti
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- Vereinsvorstand
4 Jahre 9 Monate her #41109
von Matti
Matti antwortete auf Kassen oder Privatleistung
Hallo,
vielleicht bringt dieser sehr gute Artikel noch ein wenig mehr Licht ins dunkel.
www.beuthel.de/blog/behandlungspflege-und-grundpflege
Herzliche Grüße
Matti
vielleicht bringt dieser sehr gute Artikel noch ein wenig mehr Licht ins dunkel.
www.beuthel.de/blog/behandlungspflege-und-grundpflege
Herzliche Grüße
Matti
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