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Kassen oder Privatleistung

13 Dez 2020 22:50 #1 von Elma
Hallo Leute!
Meine Mutter hat einen Blasenkatheter bekommen vor rund einer Woche mit Verordnung.Seidem habe ich Uringeruch bemerkt. Der Pflegedienst, der den Katheter gelegt hat, meinte, ich solle den Beutel wechseln. Dabei wurde der bereits vor einer Woche erneuert. Der Beutel war es auch nicht. Heute habe ich dann bemerkt, daß Urin an der Scheide austritt. Daraufhin habe ich dann den Pflegedienst gerufen. Die hat dann nachgeblockt. Sie meinte, ich solle das Privat bezahlen. Auf der Verordnung würde lediglich Katheterlegen bzw. Wechsel drauf stehen.Soweit ich informiert bin, ist die Versorgung mit Katheter doch eine Kassenleistung? Wenn beim Katheterlegen zuwenig geblockt wird, sollte dieser "Fehler" wohl nicht privat bezahlt werden müssen?
Über hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.

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14 Dez 2020 09:26 - 14 Dez 2020 09:32 #2 von herirein
Hallo Elma,
herzlich willkommen im Forum der Inkontinenz Selbsthilfe e.V.

Im folgenden Artikel findest Du einige Erklärungen darüber, welche Ursachen vorliegen können, wenn Urin am Katheter vorbei läuft.
Harnröhrenkatheter
In dem Artikel steht einmal fälschlicherweise "Harnleiter". Es müsste Harnröhre heißen! Harnleiter sind die Verbindung zwischen den Nieren und der Blase!!

Wie aus dem Artikel hervorgeht, ist dieses Paralaufen beim Harnröhrenkatheter nicht selten und muss dann geduldig vom Arzt oder Pflegepersonal behoben wertden. Das sachgerechte Probieren hat auf keinen Fall mit dem Versicherungsstatus des Patienten zu tun. Evtl. muss der Arzt für Verbesserung sorgen!

LG Heribert

Menschen sind wie Engel mit nur einem Flügel,
um fliegen zu können müssen wir uns umarmen
(Luciano de Crescenzo)

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14 Dez 2020 13:02 - 14 Dez 2020 13:03 #3 von Elma
Hallo, daß es behoben werde muß steht außer Zweifel. In meinem Fall wurde es vom Pflegedienst behoben, der auch die Versorgung inne hat. Nur: Sie wollen das PRIVAT, also extra zur Verordnung, vergütet haben. Darauf bezieht sich meine Frage. Die Kasse hat mir heute mitgeteilt, es wird im Rahmen der Versorgung übernommen. Der Pflegedienst möchte zusätzlich Geld haben.
Grüße Elma

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14 Dez 2020 17:31 #4 von herirein
Hallo Elma,

wenn der Pflegedienst die Verordnung angenommen hat, ist er auch für die regelrechte Verwendung zuständig, was ja bereits die Pflegekasse bestätigt hat.
Gegebenenfalls kann die örtliche Pflegeberatung eine Klärung herbeiführen.

Nötigenfalls muss der behandelnde Arzt das Kathetern übernehmen bis das Problem behoben ist.

LG Heribert

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um fliegen zu können müssen wir uns umarmen
(Luciano de Crescenzo)

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15 Dez 2020 09:47 - 15 Dez 2020 11:58 #5 von matti
Hallo,

das Legen und die Versorgung des Katheters fallen nicht in die Leistungspflicht der Pflegeversicherung. Es ist eine Leistung der Krankenkasse, im Rahmen der Behandlungspflege. Diese muss gesondert und kann von einem Pflegrad unabhängig verordnet werden und ist kein Bestandteil des Pflegebudgets. Gleiches gilt beispielsweise für Insulin und Wundversorgung.

Der Pflegedienst kann dies nach genehmigter Verordnung problemlos mit der Kasse abrechnen.

Grüße
Matti

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15 Dez 2020 10:26 - 15 Dez 2020 10:27 #6 von herirein
Hallo Matti,

vielen Dank für Deine kompetente Erklärung.
Allerdings bin ich der Auffassung, wenn der Pflegedienst die Verordnung des Arztes annimmt, ist er auch für die Umsetzung verantwortlich.

Gruß Heribert

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15 Dez 2020 11:56 #7 von matti
Lieber Heribert,

so sehe ich dies auch. Im Zweifel kann diese ja auch ergänzt oder erweitert werden.

Grüße
Matti

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17 Dez 2020 23:08 #8 von Sanctus
Hallo Elma. Soweit ich weiß, gelten folgende Regeln: einen Katheter legen oder einen undichten Katheter wieder dicht machen, ist weder per se eine Leistung der Kranken- noch der Pflegeversicherung.
Wird NUR ein Katheter gelegt, ist das eine Sache der Krankenkasse.
Ist der Patient in Pflege, gehört die Versorgung seines DK´s auch in die Hände bzw. in die Leistungspflicht der Pflegekasse.
Stell dir vor, bei deiner Mutter kommt ein Pflegedienst, um sie zu kämmen, Zähne putzen, Deo unter die Achseln sprühen. Jetzt will deine Mutter aber mal die Füße gewaschen kriegen. Sagt der Pflegedienst dann auch: nee, wir machen nur Oberkörper. Für unten rum brauchen Sie einen anderen Pflegedienst. Oder Sie müssen uns das bezahlen!
Was anderes wäre, wenn es einen klaren Auftrag für den Pflegedienst gibt: die sollen z. B. nur einmal täglich Insulin spritzen oder eine Wunde versorgen oder Thrombosestrümpfe anziehen. Dann haben die mit dem DK nix zu tun, das wäre dann tatsächlich Extra-Service.
Du kannst das in der Verordnung vom Hausarzt nachsehen, da steht drin, zu was der Pfelgedienst eingeschaltet wird...

Viel mehr ärgert mich aber ganz was anderes: Der Ballon beim DK verhindert nur das Rausrutschen des DK´s aus der Blase. Wenn Urin neben dem DK herläuft, dann hat die Patientin entweder Spasmen (baut zu hohen Druck in der Blase auf) oder der DK ist zu dünn für die Harnröhre gewählt. Den Ballon nachzublocken macht NIE und NIMMER die Blase dicht. Und dann für so eine blöde Intervention auch noch Geld verlangen - das ist richtig Bockmist!

Ahoi.

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18 Dez 2020 13:41 #9 von matti
Hallo,

vielleicht bringt dieser sehr gute Artikel noch ein wenig mehr Licht ins dunkel.

www.beuthel.de/blog/behandlungspflege-und-grundpflege

Herzliche Grüße
Matti

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