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Gdb nichtorganische Stuhlinkontinenz

10 Feb 2011 09:39 #1 von Madlen
Hallo,

ich habe aufgrund von Depressionen mit somatoformen Störungen, Migräne, Wirbelsäulenbeschwerden einen GdB von 30. Seit über zwei Jahren leide ich zusätzlich an einer Stuhlinkontinenz und bin seit einem Jahr deswegen in Behandlung. Nachdem einige Behandlungen durchgeführt wurden (Gummibandligaturen, Beckenbodentraining) und keine Besserung brachten, wurde mir die sakrale Nervenstimulation vorgeschlagen. Zu diesem Schritt kann ich mich allerdings noch nicht ganz durchringen.
Umfang der Kontinenz: 3-4 x wöchentlich Stuhlgang, davon 1-3 x mit unkontrollierbarem Abgang von Stuhl, Winde können täglich gar nicht mehr gehalten werden, Einlagen werden täglich getragen.

Nun habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt mit diesem neuen Krankheitsbild. Gestern kam der Bescheid, dass nach Auswertung der Unterlagen keine wesentliche Änderung eingetreten ist, die zeitweilige Stuhlinko hat keinen Einfluss auf die bisher festgstellte Höhe von 30, weil keine zusätzlichen Auswirkungen auf meinen Gesamtleidenszustand bestehen.

Es ist mir bewusst, dass eine ständige Inkontinenz noch belastender und das normale Leben beeinflussender ist als meine 1-3x wöchentliche. Allerdings hat dies auch schon eine erhebliche Auswirkung auf das tägliche Leben, weil man ja nie weiß, wann "was" kommt und wo man sich gerade aufhält (ist eine Toilette in der Nähe oder ein Gebüsch).

Meine Frage nun, macht es Sinn Widerspruch einzulegen? Wie ist da so allgemein die Einschätzung. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen :)

Gruß
Madlen

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10 Feb 2011 11:21 #2 von matti
Hallo,

mir kommt es manchmal so vor, dass die Aussicht auf eine hohe Vergütung, so manchen Arzt ein wenig "weich" in der Birne werden lässt. Die bei dir versuchten Therapien passen überhaupt nicht zu der jetzt vorgeschlagenen Neurostimulation. Eine Gummibandligatur ist ein medizinisches Verfahren zur Behandlung von vergrößerten Hämorrhoiden bzw. erweiterten Venen. Beckenbodentraining soll den geschwächten Beckenboden trainieren, ihn stärken. Eine Neurostimulation hingegen setzt in der Therapie bei Störungen bzw. Schädigungen der Nervenversorgung an. Es ist also keinesweg eine Fortführung bisheriger Therapien, sondern etwas ganz anderes für ein ganz anderes Krankheitsbild. Ich bezweifel sehr stark (bin aber kein Mediziner), dass es einen positiven Effekt bei somatischen Ursachen haben kann. Der allseits bekannte Spruch: "Ich habe es an den Nerven" ist in diesem Fall keinesfalls wörtlich zu nehmen.
Eine Verhaltenstherapie, generell eine psychische Entlastung, könnte wesentlich aussichtsreicher sein. Zudem "spiegeln" sich Depressionen ja nicht nur in dieser somaten Form wieder, sondern bestimmen den kompletten Altag nicht selten sehr nachhaltig.

Zu deiner eigentlichen Frage: Grundsätzlich kann ein Widerspruch nicht schaden! Allerdings könnte es sein, dass die Stuhlinkontinenz, aufgrund ihrer URSACHE! (dies ist der entscheidende Punkt) bereits in der Beurteilung des GdB eingeflossen ist. Wenn bei der Anerkennung des Grades von 30 (es sind nämlich keine Prozentzahlen) die jetzige Situation nicht vorhanden war (Stuhlinkontinenz) hat sich evtl. an der Schwere deiner Grunderkrankung etwas geändert. Dies ist der Ansatz!, den ohne negative Veränderung würden ja keine neuen Symptome entstehen. Darauf würde ich bei einem Widerspruch aufbauen.

Gruss

Matti

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10 Feb 2011 11:35 #3 von Madlen
Hallo Matti,

vielen lieben Dank für deine rasche Antwort.

Die Gummibandligaturen wurden wegen vorhandener Hämorrhoiden gemacht in der Hoffnung, dass die Stuhlinkontinenz sich dadurch verbessert. Mein Schließmuskel sei ansonsten völlig intakt.
Bezüglich der sakralen Nervenstimulation wurde mir gesagt, dass ich dafür eine "geeignete" Kandidatin sei. Da der Arzt mich diesbezüglich sehr bedrängte und einen schnellen OP Termin vereinbaren wollte, machte ich mich selber noch einmal im Netz schlau und hielt Rücksprache mit meinem Hausarzt. Dieser riet mir dazu, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten. Gerade was ich auch hier so zu diesem Verfahren gelesen habe, denke ich, dass ich mir diesen Schritt sehr genau überlegen sollte.

Aufgrund des bestehenden Krankheitsbildes geht zumindest mein Hausarzt davon aus bzw. "schiebt" es gerne auf die psychosomatische Schiene. Ich habe bereits insgesamt über 50 Stunden Psychotherapie hinter mir und auch schon weitere 30 Stunden verlängert bekommen.
Deinen Hinweis nehme ich dankbar auf und habe gerade schon einen Termin beim VdK abgemacht. Dieser ist allerdings erst einen Tag vor Ablauf der Widerspruchsfrist, so dass ich zunächst erst einmal mit einem Einzeiler Widerspruch einlegen werde und mich dann auch noch einmal beim VdK beraten lassen möchte.

Ich danke dir für deinen Denkansatz. Ich lese hier schon ein Weilchen mit und finde eure und insbesondere deine Beiträge sehr hilfreich.

Nochmals Danke! :) und viele Grüße
Madlen

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29 Jul 2011 11:53 #4 von Madlen
Hallo :)

wollte nur mal eine kurze Zwischeninfo abgeben. Habe über den VdK Anfang März Widerspruch eingelegt. Dann erhielt ich im Mai einen Zwischenbescheid. Es lagen nicht alle Arztberichte vor. Das Versäumnis wurde nachgeholt und diese Woche hat der VdK mal höflich nachgefragt, wie lange das denn noch dauert mit der Bearbeitung. Es ist zwar Urlaubszeit, finde die Bearbeitungsdauer aber doch recht lang. Werde dann berichten, sobald ich einen Bescheid erhalte.

Ein schönes WE
Madlen

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29 Jul 2011 23:01 #5 von Sebald
Hallo Madlen,

... vielleicht wird das Warten ja 'belohnt', und es kommt etwas Positives für Dich dabei raus! Ich kenne das: Bei meinem Erstantrag hing alles schließlich an einem Facharzt, der meinte, er hätte bereits gegutachtet. Allein, dieses Gutachen kam beim Versorgungsamt nie an... - Gedauert hat es schließlich 11 Monate bis zum Bescheid. Gut, daß Du im VDK bist und der die Sache im Auge behält.

Schönste Grüße,
Sebald

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30 Jul 2011 11:03 #6 von Madlen
Moin :)

gerade den Ablehnungsbescheid im Briefkasten gefunden. Es bleibt weiterhin bei GdB 30. Bin doch etwas enttäuscht. Gerade im August habe ich jetzt wieder zwei Termine, wo ich mir wieder freinehmen muss. Da hätten mir die fünf Zusatzurlaubstage ganz gut gepasst. Das eine ist ein Untersuchungstermin im Krankenhaus. Es ist mittlerweile noch eine Blasenschwäche dazu gekommen. Das soll jetzt genauer untersucht werden, inwieweit operativ etwas gemacht werden kann.

Na ja, Leben geht weiter :) , wobei das alles manchmal gar nicht so lustig ist. :cry:

Viele Grüße
Madlen

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30 Jul 2011 13:01 #7 von Sebald
Hallo nochmal,

... das ist ärgerlich! Vielleicht kannst Du mit dem VDK das aber nochmal durchsprechen? Am besten natürlich zeitnah und mit Fokus auch auf die hinzugekommene Blasenstörung. Zur Not wartest Du eine Weile und stellst dann erneut einen Verschlechterungsantrag. Das ist wahrscheinlich zielführender, als sich in einem Widerspruchsverfahren zu verfangen. Die können sich nämlich hinziehen...

Wird denn im Krankenhaus einem neurologischen Verdacht nachgegangen? Irgendwie deutet ja die Kombination der beiden Störungen darauf hin.

Schönste Grüße (trotzdem),
Sebald

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30 Jul 2011 13:11 #8 von Madlen
Ich war im März bereits zum MRT. Aufgrund einiger anderer Beschwerden und auch im Hinblick auf die Beckenbodenschwäche nenne ich es jetzt mal hatte der Neurologe den Verdacht, dass es sich um MS handeln könnte. Jedoch hat das MRT diesen Verdacht glücklicherweise nicht bestätigt. Ich soll jetzt noch einmal komplett in die Röhre und dann soll eine urogynäkologische Diagnostik gemacht werden.

Da unsere Sozialgerichte völlig ausgelastet sind, macht es wohl mehr Sinn, erst einmal die weitere Entwicklung und weitere Untersuchungen abzuwarten und dann ggf. später noch einmal einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Mich wundert nur: Ich habe ja nun die Berichte der beiden Proktologen gelesen. Der eine geht von Stuhlinkontinenz Grad II aus, was wohl mit 20-40 zu bewerten wäre. Der andere bringt einen Score-Wert ins Spiel, der bei mir bei 18 liegt. 20 ist da wohl das höchste.

Ich werde dann zu gegebener Zeit weiter berichten :)

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30 Jul 2011 14:25 #9 von Sebald
Hallo Madlen,

wahrscheinlich hat sich der eine Gutachter gedacht: 20-40? Da ist 30 ja die goldene Mitte! Klar, es liegen Befunde vor, aber das Gesamtbild machen sich halt die Gutachter nach persönlichem Ermessen. Und das kann durchaus von Zeit, Laune und der im Amt herrschenden Entscheidungskultur abhängen. So jedenfalls mein, natürlich ganz subjektiver, Eindruck... - Gab es denn in Deinem Bescheid eine Aufstellung, wo sich wieviel Grade verteilen? Daran könnte man sich ja wenigstens ein bißchen orientieren.

Nochmals beste Grüße,
Sebald

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30 Jul 2011 14:48 #10 von Madlen
Hallo Sebald,

ja, die Aufstellung sieht folgendermaßen aus: Depressionen mit somatoformen Störungen 30, Migräne 10, Wirbelsäulenschäden 10, zeitweise Stuhlinkontinenz 10. Die 10 bei letzterem haben sie so gelassen.
Aber wie gesagt, sobald ich mit den weiteren Untersuchungen jetzt durch bin, werde ich überlegen, ob ich nochmals einen Verschlimmerungsantrag stelle. Ich denke, das ist wirklich am sinnvollsten.

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