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Untersuchung durch Versorgungsamt

23 Sep 2023 16:48 #11 von Matthias_1973
Hallo Sebald,
ich hatte schon Gdb 70 G, jetzt sind es GdB 90 G+B, das ist natürlich mehr als vorher, ich hatte mir halt das Merkzeichen aG erhofft, das Laufen ist inzwischen so schlecht, dass ich durch die Benutzung von Behindertenparkplätzen ein wenig Erleichterung gehabt hätte. Der höhere GdB bringt mir in dem Fall nichts.

Gruß
Matthias

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24 Sep 2023 13:03 #12 von Sebald
Hallo Matthias,

ja, schon klar. Du könntest mit B aber zumindest einen orangenen Parkausweis beantragen (offenbar bundeslandabhängig?). Mit dem wäre man sozusagen gleichgestellt...

www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behi...nparkplaetze?dscc=ok

Sollte das klappen, hättest du alle Vorteile: Parkplatz UND Mitnahme einer Begleitperson in ÖPNV, Theater, Kino, Museum, Schwimmbad etc. für lau.

Schönste Grüße,
Sebald

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24 Sep 2023 16:59 #13 von Matthias_1973
Hallo Sebald,
danke für den Link. Der orange Parkausweis löst aber mein Problem nicht wirklich, damit darf man nicht auf die Behindertenparkplätze. Heißt ich muss trotzdem einen Parkplatz suchen und finden, nur dass ich halt möglicherweise nicht bezahlen muss. Ich merke halt dass ich mein Leben danach ausrichte, dass ich vorher weiß wo ich parken kann. Und wenn ich vorher weiß, das es problematisch wird, lasse ich es gleich sein und bleibe zuhause. Manche Sachen müssen aber halt erledigt werden. Ich bin gespannt was der Widerspruch bringt.
Merkzeichen B ist „nice to have“, war aber nicht im Fokus.
Schönen Sonntag noch.
Matthias

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25 Sep 2023 14:29 #14 von Sebald
Hallo Matthias,

...ja, ist ein bisschen länger her, dass ich mit der Materie beschäftigt habe. (Hab's dann gelassen mit dem orangenen Ausweis). Und irgendwie war mir in Erinnerung geblieben, dass der - zumindest in Bayern - auch für die Parkplätze mit Rollstuhlsymbol gilt. Aber stimmt defintiv nicht... Pardon!

Diese Parkerlaubnis - die landläufig ja komischerweise immer mit 'nur' schwerbehindert gleich gesetzt wird - ist tatsächlich rares Gut. Eben wie diese Parkplätze selbst. Bin auch gespannt, ob dein Widerspruch da fruchtet.

Schönste Grüße,
Sebald

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10 Okt 2023 12:12 #15 von Matthias_1973
Hallo zusammen,

brauche mal kurz euren Rat / Erfahrung. Ich hatte ja meinen neuen Bescheid am 22.09. bekommen, habe Widerspruch eingelegt, dieser ist per Einschreiben am 26.09. beim VA eingegangen. Neben dem Widerspruch hatte ich auch um Akteneinsicht gebeten, um meinen Widerspruch noch weiter zu begründen. Bisher gab es aber keinerlei Reaktion, noch nicht mal eine Eingangsbestätigung. Die Abfrage des Verfahrensstandes online funktioniert wohl auch nicht oder wird nicht gepflegt.
Sollte ich besser nochmal telefonisch nachfragen, nicht dass die Widerspruchsfrist verstreicht.

Danke,
Matthias

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10 Okt 2023 13:25 #16 von Matthias1965
Hallo Matthias,

für mich war damals Landshut zuständig, mein Widerspruch wurde nach Augsburg weitergeleitet.
Vielleicht ist es bei Dir ähnlich gelagert.
Ein Anruf schadet nicht, habe ich auch gemacht.
Und bitte um kurze Eingangsbestätigung Deines Widerspruchs.

Grüße Matthias

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11 Okt 2023 10:19 #17 von Matthias_1973
Guten Morgen zusammen,

anrufen klappt super, entweder besetzt oder es geht keiner dran. Auf E-Mails reagiert meine Sachbearbeiterin grundsätzlich nicht, habe aber trotzdem wieder eine geschrieben. Kann doch nicht so schwer sein, drei Worte zu schreiben "Widerspruch ist angekommen". Wenn ich im Job E-Mails so ignorieren würde, hätte mein Chef mich schon gevierteilt. Arbeite allerdings auch in der freien Wirtschaft und nicht beim Amt.
Wenn sich bis Ende der Woche nichts getan hat, werde ich den Widerspruch noch einmal persönlich vorbeibringen und bestätigen lassen, dann kann sich die Sachbearbeiterin auch gleich mal ein Bild über meine Gehprobleme machen.

Wünsche euch noch einen schönen Tag.
Matthias

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11 Okt 2023 11:28 - 11 Okt 2023 11:31 #18 von matti
Hallo Matthias,

den Nachweis des fristgerechten Widerspruchs hast du bereits durch den Rückschein des Einscheibens. Ich hoffe du hast deinen Widerspruch mit Rückschein versendet. Eine mündliche (telefonische) Bestätigung des Eingangs nützt dir im Zweifelsfall gar nichts.

Das Verfahren ist komplexer als du es dir vielleicht vorstellst. advocado.de hat dies sehr ausführlich auf ihrer Webseite dargestellt und ich verlinke einfach mal auf diesen Artikel:

www.advocado.de/ratgeber/sozialversicher...hwerbehinderung.html

Gruß
Matti

Drei unterschiedliche "Matthias" hatten wir in einem Thread auch noch nicht. :) ich wäre Matthias_1972

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11 Okt 2023 11:37 #19 von Matthias_1973
Hallo Matti,

vielen dank für alle deine Infos.
Ich hatte nur ein Einwurfeinschreiben geschickt, daher nur die Mitteilung dass es zugestellt wurde. Ich dachte es sollte ausreichen.
Ich denke es sollte doch nicht zuviel verlangt sein, kurz zu antworten. Drei Sätze, ist angekommen, Eingangsbestätigung ist in der Post, .....
Ich weiß eigentlich nicht, wofür die Sachbearbeiterin eine E-Mail Adresse hat, kommt sowieso nicht zurück. Wie gesagt, wenn bis Ende der Woche nichts passiert, werde ich den Widerspruch nochmal ausdrucken und persönlich vorbeibringen und den Eingang bestätigen lassen, bin dann auf jeden Fall noch in der Monatsfrist.

Gruß an alle Matthias (und natürlich alle anderen).
Matthias

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14 Okt 2023 09:17 #20 von Matthias_1973
Guten Morgen,

hier noch einmal ein Update, nachdem ich ja meinen Widerspruch mit nochmaligen Erläuterung und Bitte um Erklärung eingereicht hatte, tat sich ja erstmal wochenlang nichts. Im Schreiben hatte ich ja auch darum gebeten, die Akten einsehen zu können, um den Widerspruch weiter zu begründen. Ich habe die Sachbearbeiterin angeschrieben, mir den Eingang zu bestätigen, sie hat dann auch geantwortet, und die "Eingangsbestätigung" per Post angekündigt. Diese kam dann auch gestern, allerdings war es nicht nur eine Eingangsbestätigung, sondern ein negativer Abhilfebescheid und die Mitteilung, dass der Widerspruch jetzt bei der Bezirksregierung Münster liegt. Weitere Erklärungen zu meinen Fragen oder irgendeine Reaktion auf meine Aktenanforderung gibt es nicht, wird einfach ignoriert.
Meine Frage ist, ob der Verfahrensablauf so richtig ist? Ich bekomme null Infos, ich habe keine Information zu den Einzel-GdB, es wird behauptet meine Herzerkrankung habe sich gebessert (ich kann es nicht nachvollziehen), es wird behauptet das Merkzeichen aG steht mir nicht zu, aber warum? Jetzt liegt das Verfahren bei der Bezirksregierung, damit habe ich aber keine Möglichkeit mehr meinen Widerspruch weiter zu begründen, wenn Münster ebenfalls negativ entscheidet, bleibt mir nur noch der Klageweg.
Ich fühle mich nur total übergangen im Moment, man verweigert mir Informationen, so dass ich nicht reagieren kann, und schafft so Fakten.
Das kann doch so eigentlich nicht richtig sein.

Ein schönes Wochenende noch.
Matthias

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