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Untersuchung durch Versorgungsamt

14 Okt 2023 11:09 #21 von Matthias1965
Guten Morgen,

bist Du Mitglied beim VDK?
Wenn nein, frage doch nach, ob sie Dich sofort vertreten würden, wenn Du gleich Mitglied wirst.
Der VDK hat sich bei mir immens für meine Frühberentung eingesetzt und in allen sozialen Fragen kompetent und angagiert gekümmert.
Ich nehme mal an, wenn Dein Widerspruch nach Münster weitergeleitet wurde, das dies, wie bei mir Augsburg, die Schiedsstelle ist.

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende

Matthias

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16 Okt 2023 08:12 #22 von Matthias_1973
Guten Morgen Matthias,

nein, Mitglied beim VDK bin ich nicht, sollte aber mal überlegen ob ich das werden sollte.

Was mich so tierisch aufregt ist diese Ignoranz, zu behaupten meine Herzerkrankung hätte sich gebessert, ich merke nichts davon. Wenn man fragt woher diese Erkenntnis kommt, keine Antwort. Die Ablehnung des Merkzeichen aG wurde auch überhaupt nicht begründet. Ich weiß bis heute nicht welche Einzel-GdB der Entscheidung zu Grunde liegen, die Akteneinsicht ignoriert man ja auch völlig. Ich möchte doch nur ein bisschen Erleichterung im Alltag, ich bin noch voll berufstätig (arbeite allerdings zu 95% von zuhause), aber es fällt mir halt immer schwerer noch 100% Leistung zu bringen, wenn ich mich schon vorher verausgabt habe.
Wenn die beim VA so weiter machen kriege ich neben meinen ganzen sonstigen Beschwerden auch noch hohen Blutdruck.

Genug gejammert, euch allen noch einen schönen Tag.
Matthias

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17 Okt 2023 09:56 #23 von Matthias_1973
Guten Morgen zusammen,

nachdem ich ja am Samstag nach dem Bescheid eine nette E-Mail an die Mitarbeiterin beim VA Essen geschrieben hatte und mal wieder keine Reaktion erhalten habe, habe ich dann heute morgen bei der Bezirksregierung Münster angerufen, um den Vorgang und die fehlerhafte Bearbeitung in Essen zu besprechen, bekam ich dann die Auskunft, dass Essen bereits gestern meine Akten wieder zurückgeholt hat und Münster noch nichts daran gemacht hat.

Bin mal gespannt wie das weiter geht.
Matthias

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17 Okt 2023 10:38 - 17 Okt 2023 10:39 #24 von Matti
Hallo Matthias,

ich verstehe, wie unzufrieden du bist, aber ich fürchte, dass deine Erwartungen und die Realität der deutschen Behörden nicht übereinstimmen.
Ich denke, dass eine Mitarbeiterin dir nicht spontan auf deine Schreiben antworten darf und wahrscheinlich auch nicht kann.
Schließlich handelt es sich um einen rechtlichen Akt, bei dem jedes Wort einer rechtlichen Prüfung unterliegen kann, spätestens im Falle einer Klage.

Außerdem ist es für mich verständlich, dass du am Dienstag noch keine Antwort auf eine Samstags-Mail erhalten hast.

So ist es beispielsweise in der Stadt Berlin, in der ich lebe, nahezu unmöglich, innerhalb von weniger als zwei Monaten einen Termin beim Bürgeramt zu bekommen. Ähnlich sieht es bei den Zulassungsstellen für Kraftfahrzeuge aus - hier muss man mit einer Wartezeit von mindestens vier bis sechs Wochen rechnen, obwohl es gesetzlich festgelegte Zeitvorgaben von wenigen Tagen gibt, etwa für die Ausstellung einer Meldebescheinigung.

Es liegt nahe und ist auch vernünftig, dass du hier weder den gesamten Verlauf deiner Krankheit noch den genauen Wortlaut deines Widerspruchs veröffentlichen möchtest. Allerdings erschwert dies eine objektive Bewertung deiner Situation und deines Widerspruchs.

Es wäre ratsam, Unterstützung von einem Sozialverband in Anspruch zu nehmen oder sich juristisch von einem spezialisierten Anwalt beraten und bei Bedarf vertreten zu lassen. Ich glaube, dass du anders nicht weiterkommst.

Gruß
Matti

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17 Okt 2023 11:05 #25 von Matthias_1973
Hallo Matti,

danke für deine Antwort. es ist hier bei uns mit den Ämtern genauso wie in Berlin.
Meine Befürchtung war halt nur, das die Bezirksregierung nun abschließend urteilt, ohne dass ich mich final habe zu meinem Widerspruch äußern konnte, das ist ja nun jetzt erstmal abgewendet, da das VA Essen die Unterlagen zurückgeholt hat. Ich erhoffe mir, dass ich durch die Akteneinsicht, die mir nun hoffentlich gewährt wird, überhaupt erstmal zu verstehen, wie welche Einschränkung bewertet wurde, im Bescheid wurde mir ja nur ein Gesamt-GdB mitgeteilt.

Gruß
Matthias

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23 Okt 2023 14:41 #26 von Matthias_1973
Hallo zusammen,

ich habe nun seit ein paar Tagen die Akten vorliegen, ist ganz interessant, diese bestehen aus dem ärztlichen Bericht und der gutachtlichen Stellungnahme. Gewisse Abweichungen sind zu sehen:

ärztlicher Bericht:
1) Herzerkrankung, Defi, Herzleistungseinschränkung...: nicht bewertet, Bericht des Kardiologen sollte zusätzlich angefordert werden
2) Wirbelsäule, Spinalstenose....: GdB 40
3) Prostataerkrankung, Harnhalteschwäche, Inkontinenz: GdB 40
4) BG-Leiden Unfall aus 1999 (Beckenfraktur) : GdB 20

gutachtliche Stellungnahme durch Sachbearbeiter:
1) Herzerkrankung, Defi, Herzleistungseinschränkung...: GdB 60, Herzleistung hat sich verbessert
2) Wirbelsäule, Spinalstenose....: GdB 40
3) Harnhalteschwäche: GdB 30
4) BG-Leiden Unfall aus 1999 (Beckenfraktur) : GdB 20

Der geforderte Bericht vom Kardiologen wurde nie angefordert, trotzdem wurde die Herzleistung als verbessert bewertet. Ich weiß nicht auf welcher Grundlage. Weiterhin wurde bei 3) seitens des Sachbearbeiters nicht der empfohlene GdB Wert des Arztes übernommen, Zitat GdB 30 ist ausreichend. Prostataerkrankung und Inkontinenz sind in der Aufstellung entfallen.
Im Arztbericht wird die freie Gehfähigkeit auf dem Flur mit 40m beschrieben, Gehverhalten am Rollator sicher, aber halt auch nur auf dem Flur bewertet, aG kann "zur Zeit" nicht angenommen werden. Die Aussage des Arztes war aber, dass die Kombination Herz + Wirbelsäule das durchaus rechtfertigen würde.
ich habe irgendwie das Gefühl, dass man den mobilitätsbezogenen GdB versucht zu drücken, um aG nicht vergeben zu müssen.

Ich habe jetzt am 2.11. einen Termin zu einer Spiroergometrie, um die Herzleistungseinschränkung objektiv zu belegen, damit ich in die Widerspruchsbegründung zu gehen. Für die angeblich verbesserte Herzleistung gibt es nämlich keinen Befund.
Ich habe jetzt auch einen Rechtsanwalt eingeschaltet, schauen wir mal wie es weiter geht.

Gruß
Matthias

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23 Okt 2023 22:28 #27 von MichaelDah
Hi Matthias,
das ist sicher ein Ansatzpunkt - aber möglicherweise nur bedingt der richtige… Du willst ja aG haben - dazu musst du belegen das du nicht laufen kannst. Die Frage währe eher: Wie wurden denn die derzeitige Gehbehinderung festgestellt? Mit ein mal im Krankenhaus den Gang hoch und runter laufen und dann 100m reinschreiben währe das auf jeden Fall anfechtbar und es würde möglicherweise mehr bringen da anzusetzten. Aber frag mal den Anwalt :-)

viele Grüße
Michael

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24 Okt 2023 07:34 #28 von Matthias_1973
Hallo Michael,

danke für deine Rückmeldung. Ich denke es gibt zwei Ansatzpunkte. Für das Merkzeichen aG ist die Gehfähigkeit im öffentlichen Raum maßgeblich, bei mir wurden 40m freies Gehen und 60m (länger war der Flur nicht) mit dem Rollator auf dem glatten Flur festgestellt. Das ist der erste Punkt. Der zweite ist, dass man für aG einen mobilitätsbezogenen GdB von 80 braucht, ich vermute dass Herzschwäche und Wirbelsäulenerkrankung dafür ausgereicht hätten und man deshalb die "Verbesserung" der Herzleistung festgestellt hat. Mal schauen, was bei der Spiroergometrie nächste Woche rauskommt und wie mein Anwalt dann vorgehehen will.

Gruß Matthias

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24 Okt 2023 10:03 - 24 Okt 2023 10:05 #29 von Matti
Hallo Matthias,

ich habe mich intensiv mit den von dir gegebenen Erläuterungen auseinandergesetzt, da ich selbst betroffen bin.
Es ist unklar, ob du dies bereits wusstest, aber ich möchte darauf hinweisen, dass das Merkzeichen aG nicht einfach eine Steigerung des Merkzeichens G darstellt. Dies könnte man anfangs vermuten: Gehbehindert und als Steigerung außergewöhnlich gehbehindert.

Jedoch trifft dies nicht zu. Jedes Merkzeichen hat seine spezifischen Voraussetzungen und Nachteilsausgleiche. Eine Person, die das Merkzeichen aG erhält, erfüllt in der Regel auch die Voraussetzungen für G. Doch umgekehrt gilt diese Aussage nicht automatisch.
Ich habe etwa, zusätzlich zu anderen, die Merkzeichen G und aG.

Das Bundessozialgericht kommt in einem Fall zu folgenden Urteil ( www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen...D4E5FB65.internet952 ):

Für die Erheblichkeit der mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung sei eine freie Gehfähigkeit ohne Selbstverletzungsgefahr nicht der Maßstab. Auch ein Vergleich der Muskelkrankheit mit orthopädischen Leiden sei nach § 229 Absatz 3 SGB IX nicht angezeigt. Zudem verkenne das Landessozialgericht die Anforderungen an das Merkmal der dauernden Beeinträchtigung. Es habe zu Unrecht auf ein von ihm definiertes "normales Lebensumfeld" anstelle einer Teilhabebeeinträchtigung in allen Lebenslagen abgestellt.

Unabhängig davon, welches Merkzeichen du anstrebst: Könnte ein Rollstuhl in bestimmten Situationen nicht generell eine Entlastung sein und deine Mobilität erheblich verbessern?

Gruß
Matti

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24 Okt 2023 10:29 #30 von Matthias_1973
Hallo Matti,

vielen Dank für deine vielen aufklärenden Informationen. Aber wenn ich dieses Urteil richtig verstehe, geht es doch dabei genau um die von mir beschriebene Problematik, bisher hat sich niemand um meine Gehfähigkeit im normalen Umfeld gekümmert, es wurde halt nur auf einem Flur bewertet. Oder verstehe ich das irgendwie falsch?
Mit einem Rollstuhl kann ich mich noch nicht wirklich anfreunden, ich tue mich schon mit dem Rollator ziemlich schwer. Und ich versuche auch noch möglichst viel in Bewegung zu bleiben, was gerade auch wegen der Herzerkrankung wichtig ist.

Gruß
Matthias

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