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Es geht ums Prinzip!

02 Jan 2008 18:55 #1 von matti
Hallo,

dieser Tage erhielt ich die Wahlberechtigung für die Wahl zum Hessichen Landtag.

Darin wird mir mitgeteilt, dass die Wahl am 27. Januar 2008 von 8 bis 18 Uhr im Saal eines örtlichen Gasthofes stattfindet bzw. ich aufgrund meines Wahlbezrks dort wählen solle.

Dieser Saal ist nicht barrierefrei zugänglich! Dies ist schon einmal der erste "Witz".

Alternativ wird mir die Briefwahl angeboten. Dazu muss ich eine auf der Wahlbenachrichtigung umseitige Erklärung abgeben. Dort steht:
Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheines und versichere, dass einer der nachstehend aufgeführten Gründe vorliegt:

Punkt eins und zwei behandelt einen wichtigen Grund bzw. Wohnortverlegung.

Punkt drei ist interessant:
Berufliche Gründe, Krankheit, hohes Alter, körperliche Gebrechen oder ein sonstiger körperlicher Zustand, so dass der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Diese Erklärung muss man unterschreiben!

Bei mir würde dies bedeuten, dass ich eine Lüge unterschrieben würde.

- Berufliche Gründe fallen weg, ich bin Rentner
- Krankheit fällt auch weg, es sei den ich bekomme noch einen Schnupfen
- Hohes Alter, mhhh
- Körperliches Gebrechen (manchmal leide ich unter Erbrechen, vor allem jetzt gerade)
- Sonstiger körperlicher Zustand... - mich hindert nicht mein körperlicher Zustand, sondern die Treppen vor dem Wahlraum!

Natürlich ist dies Prinzipienreiterei, jedes Argument von mir trifft aber zu 100% zu!

Alternativen werden mir natürlich auch geboten (hört, hört!)

Mein gesetzlich festgeschriebenes Grundrecht auf Wahl kann ich mir erkaufen. Für 55 Cent Porto, durch Rücksendung der Wahlbenachrichtigung im Umschlag (gut diesen will ich mal nicht berechnen).

Bedeutet also, ich als behinderter Mensch muss 55 Cent ausgeben um wählen zu dürfen. Dies dürfte sich mit unserem Grundgesetz nicht unbedingt vereinbaren.

Alternative zwei: Ich kann in unserem Rathaus schon jetzt wählen gehen.
Dieses ist barrierefrei zugänglich liegt aber nicht in meinen Wahlbezirk! Dazu muss man wissen, dass Wahlbezirke deshalb so eng gestaffelt sind, damit ein jeder Bürger zu Fuß das Wahllokal aufsuchen kann. Der gebrechliche, alte oder sonstig körperlich Eingeschränkte hat natürlich kein Problem. Wenn er seinen eigenen Wahlbezirk nicht aufsuchen kann, dann "humpelt" er halt drei Kilometer zum nächsten.

Ich werde mir überlegen, ob dies nicht einmal einer Petition an den Deutschen Bundestag wert ist.

Gruß

Matti

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03 Jan 2008 10:55 #2 von welute
Hallo Matti,

das ist wieder typisch Behördendeutsch!!

Seit Jahren rege ich mich bei der Steuererklärung auf:

Um das Kindergeld für meine eigenen Kinder zu bekommen, muss ich den Grund angeben:

Lebt das Kind bei Ihnen und der andere Elternteil bezahlt keinen Unterhalt
Lebt das Kind beim anderen Elternteil, aber Sie haben den Anspruch
u.s.w., u.s.w.

Leider steht nirgendwo, dass wir als Eltern zusammenleben und darum diesen Anspruch erheben.

Wer diese Texte geschrieben hat, kann nicht ganz Dicht sein!!!!

Trotzdem wünsche ich Dir eine glückliche Hand beim Wählen,

Liebe Grüße

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