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Versorgung von Inkontinenzeinlagen

03 Mär 2024 15:48 #1 von Ramona 56
Hallo ihr lieben, :) :)

Als überwiegend Stille Mitleserin habe ich heute mal ein Anliegen, vielleicht kann mir hier jemand genau erklären wie das läuft.

Seit 2020 ist meine Mischinkontinenz ( Drang/ Belastung) diagnostiziert ,ich bekam dann vom Hausarzt ein Jahresrezept für 120 anatomische Vorlagen welche ich hier in der ortsansässigen Apotheke einlöste. Das klappte auch bislang die Mitarbeiterin beantragte das bei meiner Bkk und mir wurden Entsprechende Vorlagen zum Test ausgehändigt.Ich entschied mich für Molicare Pad 3 5 Pakete bekam ich bis zum September 2023,da meine Inkontinenz schlimmer wurde und ich unterwegs mit dem Rad sowie zu Fuß dauern durch war bis auf die Jeanshose suchte ich mit ihr das Gespräch. Da ich eh eine neue Verordnung benötigte sollte auf dieser Windelpants stehen, somit hätte sie mehr Spielraum bei der Auswahl und ich könnte immer mal zwischen Produkten wechseln.

Sie beantragte dann bei meiner kk das die Bahn bkk ist eine höhere Pauschale welche genehmigt wurde.
Und nun fingen die Probleme an,2x klappte die Lieferung und nun hätte die Krankenkasse auf einmal die Pauschale von 29,99€ auf 25€ gesetzt, mein Vertrag mit 79€ blieb aber bis 09/2024 bestehen.Nun motzt sie dauern umher weil ich Pants nehme und bin in meiner Pauschale das ich diese ja nun voll ausschöpfe und das nun keine Pants mehr geben sollte da zu teuer. Dazu kommt noch das diese Woche meine Lieferung völlig indiskret verpackt bei meinem Nachbarn abgegeben wurde,obwohl ein ganz anderer Tag vereinbart war,und das auch noch ein ehemaliger Klassenkamerad war. Mir war das so was von peinlich das ich mich noch immer nicht beruhigen kann. außer meiner Tochter weiß das keiner.


Ich habe einiges gelesen von wirtschaftlichen Aufzahlungen etc. Ich mußte aber bislang nichts bezahlten, bin auch befreit von den Zuzahlungen .

Wie läuft das denn im Internet ab wenn man sich darüber versorgen lässt, beraten wurde ich jetzt auch nicht wirklich mir wurde Molicare Form gegeben die aber viel zu dünn waren.Habe dann selbst welche zum testen geordert und bin nun bei der Seni active classic und Seni San normal gelandet und dann dauernd das Gemecker.

Wichtig ist mir auch unbedingt eine diskrete Lieferung wo außen nix am Karton steht.
Ich würde mich über eure Antworten sehr freuen,


Einen schönen Sonntag noch Ramona:whistle:

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03 Mär 2024 16:41 - 03 Mär 2024 16:53 #2 von matti
Hallo Ramona,

das Hilfsmittelverzeichnis und die dadurch bedingten Verträge zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer legen fest:

Produkte mit wiederverschließbaren Systemen (Inkontinenzwindelhosen) gelten als Regelversorgung. Produkte ohne Verschlusssystem (Inkontinenzunterhosen) bieten im Vergleich zu wiederverschließbaren Produkten keinen medizinischen Vorteil, können aber beispielsweise bei Patienten mit körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen, die nicht angemessen mit Vorlagen oder Netzhosen versorgt werden können und z.B. Windeln mit Klebeverschluss ständig entfernen, eine geeignete und notwendige Versorgung darstellen.



Es besteht also kein grundsätzlicher Anspruch auf Kostenübernahme von Pants im Sachleistungsprinzip, jedoch kann dies in bestimmten Situationen durchaus der Fall sein.

Bitte verwechsel meine Antwort nicht mit meiner persönlichen Meinung. Ich erläutere lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Höhe der Pauschale wird oft missverstanden und falsch dargestellt - es handelt sich um einen vereinbarten Betrag zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer, der nicht die Leistung des Versicherten begrenzt. Der Leistungserbringer verpflichtet sich in seinem Vertrag mit der Krankenkasse zur kostenfreien Versorgung. Die Erwähnung einer Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen bezieht sich ausschließlich auf die gesetzliche Zuzahlung, die bei Hilfsmittel geleistet werden muss (wenn keine Befreiung vorliegt); zusätzliche wirtschaftliche Zuzahlungen können bei Pants anfallen, wenn nicht medizinisch nachgewiesen werden kann, dass diese Art der Versorgung erforderlich ist.

Im Hilfsmittelverzeichnis steht auch:

[...] Das Hilfsmittel wird in einem gebrauchsfertigen/kompletten Zustand sowie in neutraler
Verpackung
abgegeben.


Du hast also ein Anrecht auf neutrale Verpackung. Das hat im übrigen unser Verein so ins Hilfsmittelverzeichnis eingebracht.

Ich empfehle unseren Artikel: Ihr Recht auf Hilfsmittelversorgung gemäß § 33 SGB V – Was die Krankenkasse für Sie leisten muss! unter:
www.inkontinenz-selbsthilfe.com/so-siche...ontinenzhilfsmitteln

Dort haben wir versucht, dies alles noch einmal sehr detailiert darzustellen.

Grüße
Matti

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03 Mär 2024 19:26 #3 von MichaelDah
Hallo Ramona,

ich will mal noch etwas nachfragen. Erstmal sehe ich das genau so wie Matti: Pants sind keine Regelversorgung und von daher muss man schon gut begründen warum man sie benötigt.

Du schreibst ja du hättest eine höhere Pauschale bei der Kasse beantragt. Das verstehe ich noch nicht so ganz. Die Pauschale ist eine Sache zwischen Kasse und Händler. Bei der Krankenkasse beantragst du eigentlich das Hilfsmittel wenn es über die Regelversorgung hinaus geht (was bei Pants der Fall währe).

Meine Frage währe: Was hat die Kasse den _genau_ bewilligt? Steht auf der Bewilligung die du bekommen hast die genaue Artikel Bezeichnung und die der Laufzeit der Bewilligung oder nur so etwas wie erhöhter Bedarf?

viele Grüße
Michael

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03 Mär 2024 19:49 #4 von Ramona 56
Hallo Michael,

Auf dem Rezept standen 120 Pants und das hat die Inko Beraterin von der Apotheke alles gemacht, es wurde dann eine Pauschale von 79€bewilligt so sagte sie es mir dadurch könnte man dann immer mal zwischen den Produkten wechseln.Sie sagte mir vorher was auf dem Rezept stehn sollte das hab ich dann vom Hausarzt auch so bekommen.
Aber bei Pants und ich hab schon günstige bin ich bei 120 Stck.bei 90€.
Deshalb wollte ich ja wissen wie das gerechnet wird da sie mir auch den Bon reinlegt und darauf stehen immer die Einkaufspreise,Sie berechnet mir aber bei der Pauschale die Preise vom Shop.

Was Matti geschrieben hat habe ich soweit verstanden.Ich möchte nur nicht ständig da rumdiskutieren mit ihr.

AB oktober so sagte sie mir ist dann eine Pauschale von 25€ auch für mich ,wie soll das funktionieren.

LG Ramona

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03 Mär 2024 22:06 - 03 Mär 2024 22:11 #5 von MichaelDah
Hallo Ramona,

sorry wenn ich nochmal Frage: Was hat dir die Krankenkasse genau geschrieben (was der Händler bekommen hat ist nicht relevant) und was ist dir von der Krankenkasse schriftlich bewilligt worden (den Brief musst du und nicht der Händler bekommen haben)?

Das Firmen da versuchen „kreative Deals“ zu machen ist nicht unbekannt - allerdings wird das von der Krankenkasse auch schnell unterbunden wenn die das mitbekommt.

Die Verantwortung für die Produktauswahl liegt grundsätzlich erstmal beim Händler und nicht beim Arzt. Der Händler kann - je nach dem was in seinem Vertrag mit der Krankenkasse drinsteht ggf. einen erhöhten Satz beantragen. Daher brauchte er vermutlich auch das neue Rezept. Meine Vermutung ist, das die Krankenkasse das nach erneuter Prüfung abgelehnt hat, weil Pants eben keinen Regelbedarf darstellen. Daher ist die Frage ob - und was die Krankenkasse dir mitgeteilt hat entscheidend für das weitere Vorgehen.

Ob der Händler das Geld von der Kasse bekommt oder nicht ist erstmal das Risiko des Händlers und spielt für dich keine Rolle, denn du hast erstmal keine Vertragsbeziehung zu ihm. Allerdings kann der Händler die Versorgung einstellen - b.z.w. einen entsprechenden Aufpreis verlangen weil mit Pants eben keine Regelversorgung mehr vorliegt.

Wie man jetzt damit umgeht hängt davon ab, ob du - und nicht der Händler tatsächlich eine Bewilligung für die Pants von der Krankenkasse bekommen hast.

Ich kann dir sagen wie das bei mir war. Ich habe mein Hilfsmittel bei der Kasse direkt beantragt weil das Hilfsmittel aus Sicht der Händler außerhalb der Regelversorgung lag. Genau dieses Hilfsmittel habe ich dann auch von der Kasse bewilligt bekommen. Auf der Bewilligung die ich (nicht der Händler) von der Krankenkasse bekommen habe steht das genaue dieses Hilfsmittel und der Bewilligungszeitraum. Was der Händler jetzt dafür bekommt weiß ich nicht. Ich weiß nur das der Händler der Kasse ein Angebot machen musste und er dann zu dem angebotenen Preis von der Kasse beauftragt wurde.

Wenn du auch so ein Schreiben von der Krankenkasse hast, dann ist die Sache relativ entspannt. Dann wendest du dich einfach an die Krankenkasse und erklärst denen das der Händler nicht mehr liefert und bittest sie entweder dafür sorgen das der Händler die Lieferung wieder aufnimmt oder dir dabei helfen einen neuen Händler zu finden.

Wenn du so ein ein Bewilligungsschreiben der Krankenkasse nicht hast, dann wird es leider schwierig. In dem Fall müsstest du einen Mehrbedarfsantrag bei der Krankenkasse stellen.

Wie so etwas beispielhaft aussieht kannst du hier sehen: Musterschreiben unzureichende Hilfsmittelversorgung

Das alleine wird im Fall von den Pants aber nicht ausreichen. Um die Pants beim MDK durchzubekommen benötigst du auch ein ärztliche Attest, das genau begründet warum eine Regelversorgung in deinem Fall nicht ausreicht und Pants notwendig sind. Ich hab das im Fall meiner Mutter mal gemacht - hier war die Begründung relativ einfach, weil sie aufgrund einer stark geschwächten Feinmotorik und fehlender Kraft in den Händen nicht mehr in der Lage war die Vorlage mit der Netzhose wieder so hochzuziehen das sie danach noch funktionierte b.z.w. Klebeverschlüsse nicht selbstständig zukleben konnte.

Ob und wie so eine Begründung in deinem Fall aussehen könnte kann ich nicht beurteilen. Wenn du Zweifel hast ob du da tatsächlich eine sinnvolle Begründung hin bekommst, währe meine Empfehlung eher eine Regelversorgung zu nehmen (bedeutet Vorlagen und/oder Klebe-Schutzhosen) und das erstmal mit deinem Händler zu verhandeln. Wenn der sich dann immer noch quer stellt, kannst du diese Versorgunug deutlich einfacher gegenüber der Krankenkasse durchsetzten.

Es gibt erheblich leistungsfähigere Pad‘s als das Molicare Pad 3 - von daher würde ich dir auch empfehlen da noch mal ein paar andere Sachen - auch von anderen Herstellern zu versuchen. Meine ganz persönliche Sicht dazu ist, das du mit Pad‘s vermutlich deutlich besser versorgt bist als mit Pants. Die Pads kann man zum einen einfacher wechseln (man muss sich nicht immer ausziehen) und bekommt die im Zweifelsfall auf der Toilette schneller runter als Klebe-Hosen.

Ein anderer - hiervon komplett unabhängiger Punkt ist sicher auch noch mal zusammen mit einem Urologen zu schauen ob sich nicht generell die Kontinenzsituation wieder verbessern lässt. Wenn ich das richtig verstanden habe warst da ja damit beim Hausarzt. Gerade bei einer Mischinkontinenz bei Frauen kann man einiges machen, wenn man die Stress Inkontinenz besser in den Griff bekommt, denn manchmal entsteht der Drang damit in Verbindung. Für die Behandlung der Stressinkontinenz gibt es eine Reihe von Möglichkeiten - sowohl konservative als auch operative und oft kann der Urologe da gut helfen.

viele Grüße
Michael

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04 Mär 2024 09:12 #6 von Ramona 56
Guten Morgen Michael,

Danke fur deine ausführliche Antwort, ich versuche mal alles zu beantworten .
Die Diagnose wurde hier im Kontinenz und Beckenbodenzentrum gemacht wo mich meine Frauenärztin hin überwies. ICH BIN 59 Jahre alt und seit den Wechseljahren ist es halt schlimmer geworden. Ich habe schon einige Sachen versucht wie Contam,Arabin Würfel,und Östrogen Zäpfchen nehme ich jetzt noch.
Für eine OP bin ich kein Kandidat sagt meine Frauenärztin. Ich mache noch Rehasport und Übungen fur den Beckenboden.Da ich Diabetiker bin und noch Ein Diuretikum sowie ein Mittel nehme das den Zucker über die Nieren ausscheidet, ist das alles noch etwas problematischer.Ich bin sehr aktiv und viel unterwegs,meist mit dem Rad und da möchte man ja keine Unfälle haben.

Von der Krankenkasse habe ich garnichts bekommen,ich habe nur das Rezept welches der Hausarzt ausstellt in der Apotheke abgegeben und sie hat das alles gemacht. Ich habe ja Pants bekommen im Oktober im Januar und Februar.
Was mich stutzig machte wie Sie sagte das die kk die Pauschale von 29;99€ auf 25€ gesetzt hat aber meine Vereinbarung wurde bis 10/2024 mit den 79€ so bleiben. Die Bahn Bkk hatte schon immer eine Pauschale von 25€.
Sie hatte mir aber Produkte im Januar gekürzt da sie noch nicht die Zustimmung der Kasse hatte.
Ich denke das du da wohl Recht hast damit das die Kasse das mitbekommen hat.Ich kenne mich ja damit gar nicht aus,und war der Annahme das es so alles der Richtigkeit entspricht da es ja bis September 2023 immer gut lief.

So wie ich das jetzt verstehe kann ich mir Vorlagen aussuchen die die 79€ nicht überschreiten.?
Meine Überlegung war jetzt das ich das Rezept noch laufen lasse bis 09/2024 und mir dann einen anderen Versorger suche,da ja die Belieferung auch nicht klappte.Nun werde ich mir die Pakete da wieder selbst abholen.
Die Vorgehensweise die du beschreibt, kenne ich nicht mir wurde nur gesagt das es geklappt hat und die Kasse die höhere Pauschale genehmigt hat.Auf dem Rezept standen 120 Pants.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. und mit dem neuen Rezept hab ich nun Produkte von seni san( seni active classic,seni regulär,seni san normal,seni control plus)
Zwischen den Produkten wechseln ich monatlich.Und die seni active classic sind Pants.Wenn ich da jetzt bei der kk anrufe was würde da im schlimmsten Fall passieren?

Einen schönen Montag

Gruß Ramona:)

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04 Mär 2024 16:00 #7 von MichaelDah
Hallo Ramona,

jetzt hab ich es glaube ich verstanden :) Ich versuche es mal genauer zu erklären @Matti - wenn ich falsch liege bitte korrigieren…:

Händler argumentieren immer wieder damit das die Kasse bestimmte Hilfsmittel nicht bezahlen würde oder das die in einem Preis oder einer Pauschale nicht enthalten sind. Das ist wie man auf neudeutsch sagt eher eine alternative Wahrheit ;-).

Um es vorweg zu nehmen:

1) der Preis der Versorgung muss dich nicht interessieren. Es ist egal ob die Kasse 20 - 70 oder 150€ im Monat an den Händler zahlt. Wichtig ist, das deine Versorgung ausreichend und zweckmäßig ist. Über die Wirtschaftlichkeit muss du dir keine Gedanken machen.

2) Wenn du die Sachen jetzt noch _ohne_ Zuzahlung bekommst nimm sie - auch wenn du sie im Zweifelsfall abholen musst

3) Zu der Frage was beim Anrufes bei der Krankenkasse passieren wird: Im besten Fall wird man dir Erklären das du bei Pants zuzahlen musst und du dir ja einen anderen Händler aus ihrer Liste aussuchen kannst.

Die Langfassung:

Tatsächlich ist es so, dass der Händer mit der Kasse einen Vertrag abschließen kann in dem er der Kasse zusichert für einen pauschalen Betrag eine bestimmte Versorgung zu übernehmen. Was in diesem Vertrag drin steht kann von Krankenkasse zu Krankenkasse recht unterschiedlich sein. Meisten steht allerdings drin das er für einen Betrag X alle Kontinenzstufen und Hilfsmittel der Regelversorgung bereitstellt - unabhängig vom Inkontinenzgrad des Kunden. Oft verlang die Kasse auch eine genaue Benennung der aufzahlungsfreien Hilfsmittel - in der Regel mindestens zwei aus jeder Gruppe.

Hier fängt jetzt das erste Problem an: Nehmen wir mal an der Händler hat z.B. mit einem Hersteller einen guten Vertrag gemacht und kann die Produkte dort günstig einkaufen. Er bietet dir jetzt (im besten Fall) eine Auswahl der Hilfsmittel dieses Herstellers an die aus seiner Sicht für deinen Inkontinenzgrad sinnvoll sind und die er in seinem Vertrag Kasse mit der Kasse als Zuzahlungsfrei angegeben hat.

Du probierst die Sachen aus und stellst fest - Mist - die Dinger sind doch nicht so toll wie versprochen und laufen ständig aus. Du gehst also zurück zum Händler, reklamierst das und zu deinem erstaunen der Erklärt er dir: Sorry - aber die Kasse zahlt nichts anderes. Wenn du etwas besseres willst must du eine Wirtschaftliche Aufzahlung von Betrag X Leisten.

Hier beginnt die alternative Wahrheit… Hat der Händler gelogen? Ja und nein… In dem Vertrag den der Händler mit der Krankenkasse geschlossen hat stehen möglicherweise tatsächlich nur zwei Produkte für deinen Inkontinenzgrad drin - die hat er dich Ausprobieren lassen und wenn die nicht funktioniert haben dann hat er in soweit recht - als das die Kasse _IHM_ erstmal nichts anderes Bezahlen wird.

Richtig ist das trotzdem nicht - denn er hat ja die Aufgabe von der Kasse angenommen eine zweckmäßige und ausreichende Versorgung sicherzustellen. Genau das hat er aber nicht getan wenn das Produkt z.B. trotz richtiger Anwendung nach kürzester Zeit ausläuft, Druckstellen hervorruft oder einfach kaputt geht.

Natürlich kannst du dich jetzt mit dem Händler darüber Streiten und ihm erklären das die Sachen die er dir Zuzahlungsfrei anbietet nichts taugen und ihm sagen das er dazu verpflichtet ist dir etwas ausreichendes und zweckmäßiges zu liefern. Mit so einer Argumentation hast allerdings bestenfalls dann Erfolg wenn der Händler entweder noch garnicht alles was er der Kasse gegenüber angegeben hat gezeigt hat, oder wenn er etwas zu einem gleichen Preis von einem anderen Hersteller im Program hat das vielleicht passen könnte. Leider ist das meistens nicht der Fall.

Wie kommt man da jetzt weiter?

Es gibt hier im Forum unterschiedliche Meinungen dazu und möglicher weise geht das auch deutlich einfacher aber bei mir hat so es funktioniert von daher kann ich berichten wie ich das gemacht habe. Der Hilfsmittelmarkt ist enorm groß - daher macht es absolut Sinn sich von einem Profi Beraten zu lassen. Nachdem ich mit der lokalen Apotheke ein noch deutlich schlechteres Erlebnis hatte als du hier beschreibst hast, habe ich mir mehrere große Anbieter aus der Liste der Krankenkasse ausgesucht und mich dort telefonisch Beraten lassen. Ich habe erklärt, dass ich bitte ein optimal für mich funktionierendes Produkt haben möchte. Darüber hinaus habe ich noch etwas in dem Hilfsmittelverzeichniss recherchiert.

Wenigstens ein großer Händler und ein Hersteller hatten eine aus meiner Sicht gute Beratung gemacht und ich habe am Ende - wenn ich mich recht erinnere so ca. 12 Produkte ausprobiert. Von den besten drei hab ich mir dann auf eigene Kosten eine Packung gekauft um sie über längere Zeit zu erproben. Am Ende sind zwei übrig geblieben - die andren hatten sich aus verschiedensten Gründen für mich als ungeeignet erwiesen. Da die Händler freundlicherweise auch gleich eine Preisliste mit der „Wirtschaftlichen Aufzahlung“ den Mustern beigelegt hatten, war klar das ich mein Hifsmittel dort nicht Zuzahlungsfrei bekomme.

Ich habe dann eine Liste angefertigt in der ich alle Produkte aufgeführt habe die ich ausprobiert hatte, zu jedem Produkt eine Bemerkung warum es nicht funktioniert hat und eine Angabe welcher Händler / Hersteller es angeboten hat. Dazu habe ich oben drüber noch einen kurzen Einleitenden Text aus Urologensicht geschrieben in dem Krankheitsursache, bisherige Behandlungen, Ergebnisse von Miktionsprotokoll und UD, besondere Umstände (in meinem Beruf und ebendfals Rehasport) und eine Prognose aufgeführt waren. Das ganze hab ich mir von meinem Urologen Unterschreiben und Abstempeln gelassen und zusammen mit einem Antrag auf Mehrbedarf und dem passenden Rezept mit Hilfsmittelnummer und Mengenangabe an die Krankenkasse geschickt.

Es hat dann noch so ungefähr 10 weitere Schreiben und Telefonate gekostet bis die Versorgung nach ca. 7 Wochen reibungslos funktioniert hat. Fairer weise muss ich hier zu sagen das die Krankenkasse nicht das Hauptproblem war (außer das ich das immer nachhalten musste) und ich natürlich immer Gesprächsnotzizen von den Telefonaten in die Runde geschickt habe (daher die vielen Schreiben). Die größte Verzögerungen wurden bei mir durch den MDK verursacht, der eine Nachfrage an meinen Urologen aus versehen an eine falsche Adresse (Klinik statt Praxis) geschickt und dadurch ein weiteres angefordertes Attest nicht rechtzeitig bekommen und das dann verspätet eingetroffene Attest nicht mehr bearbeitet hatte (das wahr ziemlich schwierig aufzuklären…). Die zweitgrößte Verzögerung wurde durch träge Händler verursacht, die es nicht auf die Kette bekommen haben einen Kostenvoranschlag an die Krankenkasse zu schicken. In dieser Zeit hatte ich die Sachen auf eigene Rechnung gekauft und als Eigenverauslagung bei der Krankenkasse eingereicht. Die hatte da tatsächlich einmal gebockt aber nach Widerspruch (ich hab einfach ihre eigene Bewilligung drangehängt) anstandslos gezahlt.

viele Grüße
Michael

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04 Mär 2024 22:25 - 04 Mär 2024 22:41 #8 von matti
Hallo,

Michael hat das gut zusammengefasst. Einen Punkt würde ich gerne genauer erläutern. Der Leistungserbringer benennt nicht explizit Produkte gegenüber der Kasse. Er verpflichtet sich im Vertrag zur Bereitstellung von zwei (Sanitätshäusern) oder einem Produkt (Apotheken), das Folgendes beinhaltet:

"Der Leistungserbringer bietet Ihnen mindestens zwei Versorgungsvorschläge an, die kostenfrei sind, sodass Sie als Versicherter keinen Eigenanteil leisten müssen. Diese Versorgungen müssen in jedem Fall qualitativ hochwertig sein, fach- und funktionsgerecht sowie Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend ausreichend und zweckmäßig".

Quelle:
Information über die wesentlichen Inhalte der Hilfsmittelverträge der BAHN-BKK: www.bahn-bkk.de/cms-media/media-238396820.pdf


Ich erläutere lediglich die gesetzliche Situation, die nicht mit meiner persönlichen Meinung verwechselt werden sollte. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen und diese wiederum die Leistungserbringer zur Bereitstellung der oben genannten Versorgungen. Allerdings sind sie nicht dazu verpflichtet, ein Produkt einer bestimmten Firma bereitzustellen, da es generell nur um Produktgruppen geht und nicht um einzelne Produkte von Firmen wie x oder y.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn medizinisch begründet werden kann (und dies ist auch der generelle Grund für die Leistungspflicht der Kassen), dass nur ein bestimmtes Produkt geeignet ist, kann durch Angabe der 10-stelligen Hilfsmittelnummer auch ein konkretes Produkt verschrieben werden und nicht nur die Produktgruppe.
In solchen speziellen Fällen muss der Arzt die medizinische Notwendigkeit begründen. Dies führt in der Regel zu einer Einzelfallentscheidung, was ich auch bei deiner vorher recht hohen Vergütungspauschale annehme.

Der Leistungserbringer erhält ebenfalls keine Pauschale dafür, um ein bestimmtes Produkt oder eine Produktgruppe zu versorgen - das ist nicht geregelt. Im Bereich absorbierender Hilfsmittel können sogar mehrere Produkte kombiniert werden, z.B. Vorlagen und Windelhosen, wenn beispielsweise tagsüber andere Bedürfnisse bestehen als nachts.

Oftmals geben Betroffene in ihren Rückmeldungen an, dass sie sich ein Produkt von einem renommierten oder ihnen bekannten Hersteller wünschen, da sie Qualität mit Bekanntheit gleichsetzen. Diese Ansicht teile ich jedoch nur bedingt.

Deine Krankenkasse bietet ein sogenanntes Konzept „Versorgung aus einer Hand – Inkontinenz“. Hier liegen die monatlichen Pauschalen bei 29.99 Euro
Dies heißt, dass hier eine maximale gesetzliche Zuzahlung Höhe von 3 Euro für den Monatsbedarf geleistet werden muss, weil eben maximal 10 % zugezahlt werden müssen, sofern du nicht zuzahlungsbefreit bist.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Pauschale, die zwischen dem Leistungserbringer und der Kasse vereinbart wird, nicht bedeutet, dass der Leistungserbringer nur bis zu diesem Betrag liefern darf. Das wirtschaftliche Risiko aus der Verpflichtung zur Versorgung trägt nicht der Versicherte, sondern allein der Leistungserbringer. Die Pauschale gilt als Abmachung zwischen Leistungserbringer und Kasse - nicht zwischen dem Leistungserbringer und den Versicherten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Pants nicht zur Standardversorgung gehören (weil laut Hilfsmittelverzeichnis kein medizinischer Vorteil gegeben ist) und daher gesetzlich vorgeschriebene wirtschaftliche Zuzahlungen erforderlich sein können, wenn diese Versorgung nicht medizinisch (körperliche/kognitive Gründe) begründet werden kann.

Gruß
Matti

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