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file Frage Schwerbehinderung - Klageabweisung trotz völliger Sphinkterinsuffizienz?

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2 Monate 3 Wochen her - 2 Monate 3 Wochen her #52024 von Heike S25
Hallo zusammen,

gibt es hier Mitglieder, die geklagt haben wegen Versagung der Schwerbehinderung trotz nachgewiesenem völligem Funktionsverlust des Afterschließmuskels (nach VersMedV in jedem Fall mit 50% zu werten)?

Könnt ihr mal erzählen, wie das bei euch ablief, welche Gründe angeführt wurden, ob ihr in Revision gegangen seid usw.?

Für eine Info wäre ich dankbar.

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2 Monate 3 Wochen her - 2 Monate 3 Wochen her #52025 von MichaelDah
Hallo Heike,

Tut mir ja leid das die Sache jetzt so merkwürdig läuft. Vielleicht eines vorweg: Wir haben hier keine Anwälte und können keine Rechtsberatung anbieten - daher schonmal vorweg der Hinweis, das es möglicherweise notwendig sein kann, da noch mal einen anderen Anwalt einzuschalten.

Ich versuche mal für alle zusammenzufassen was ich von dem bisherigen Geschehen verstanden habe:

- Du hast einen Antrag auf einen GdB gestellt, da du vollständig Stuhlinkontinent bist

- Das zuständige Amt hat dem Antrag mit einem Gdb 30 stattgegeben

- Du hast gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt da du einen GdB von 50 - und damit eine Schwerbehinderung anerkannt haben möchtest

- Das Amt hat den Widerspruch abgelehnt - eine Begründung für die Ablehnung wurde nicht gegeben und war auch bei Akteneinsichtnahme nicht auffindbar

- Daraufhin hast du beim Sozialgereicht Klage gegen die Ablehnung des Widerspruchs erhoben.

- Daraufhin fand ein Gutachter Termin statt, dessen Gutachten am 21. Juli noch nicht vorlag.

- Jetzt hat das Gericht die Klage jetzt abgewiesen.

Ich hoffe ich habe das so richtig zusammengefast - sonst korrigiere mich bitte.



Auch wenn das jetzt etwas Stochern im Nebel ist (sorry Matti ;-)), und meine Verdacht stark in die Richtung geht, das du einen anderen Anwalt brauchst vielleicht auch dafür noch ein paar Fragen um die Sache noch etwas klarer zu bekommen.

1) Welche Rechtsanträge wurde mit der Klage gestellt, welche Beweise wurden eingebracht und wie wurde die Klage begründet?
2) Womit hat das Gericht die Abweisung der Klage Begründet?
3) Bist du dir zu 100% sicher, das der Gutachter tatsächlich vom Sozialgericht und nicht vom zuständigen Versorgungsamt wegen der Klageeinreichung bestellt war?


Viele Grüße
Michael

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2 Monate 2 Wochen her - 2 Monate 2 Wochen her #52026 von Heike S25
Hallo Michael,

der Sachverhalt ist in der Tat etwas merkwürdig.

Es gibt kein Gutachten über das Versorgungsamt, welches nur 30 geben will (keine Rezidive, Spätschäden seien mit 30 abgegolten). Es liegen 270 Seiten an Arzt-Klinikberichten bei Gericht. Das Gericht hat einen Gutachter bestellt.

Nachgewiesen bei mir Sphinkterinsuffizienz Grad 3-4 (VersMedV in jedem Fall 50%)
Rezidivierende Subiliuszustände (VersMedV 40-50)
Alles ausgelöst durch große Bauchoperation durch Enddarmkrebs, tiefe anteriore mesorektale Resektion, neoadjuvant behandelt (also auch der komplette Bauch, Dünndarm, Blase usw. bestrahlt nebst Chemo), gleichzeitig Entfernung Gebärmutter/Eierstöcke, im Anschluss mehrere Zyklen Folfox. Daneben gibt es weitere festgestellte Diagnosen:
Chronische Gastritis und autoimmune Gastritis, 2 weitere Autoimmunkrankheiten, Lymphödem beide Beine als Spätfolge und noch andere Erkrankungen. Befunde der Ärzte und Kliniken liegen alle bei Gericht. Das Gericht hat auch keinen Arzt angeschrieben, weil alles da sei.

Mein Problem: Der Gutachter hat offenbar die Unterlagen nicht gelesen, begreift nicht, dass Gastritis, Verwachsungen und Stuhl nicht halten können durchaus zusammenhängen (Gastritis befeuert bei mir Durchfälle, aufgrund der Verwachsungen fallen sehr viele Nahrungsmittel aus, bei Gastritis eh nur Schonkost, LARS nach dieser Operationsmethode etc. / etc.).

Alle diese Dinge wurden im Widerspruch beschrieben, Auswirkungen auf den Alltag in allen Einzelheiten dargelegt etc. etc. - ich wiederhole das jetzt nicht alles.

Es war zu merken, dass er die Befunde nicht gelesen hat ("Ach - Ihnen wurde auch die Gebärmutter entfernt?" - steht in jedem Bericht vorne in der Anamnese) und auch bzgl. des Schließmuskels überhaupt nicht im Bilde war. Im Grunde habe ich nochmal eine Zusammenschrift vorgelegt, für die er sehr dankbar war - er scheint in keinen Befund geschaut zu haben - dort steht ja in der Anamnese vorne wirklich immer alles drin. Das wurde mir aber nach dem Gespräch erst so richtig klar, das Gespräch hat mich überrollt.

Er hat sich dahingehend geäußert, dass er es schwierig findet, Zusammenhänge zu finden und Inkontinenz für ihn bedeutet, dass die Menschen Windeln tragen und sich mehrfach täglich unkontrolliert völlig einkoten - das sei bei mir ja anscheinend nicht der Fall - ich hätte ja nur imperativen Stuhldrang. Dann war er durch die Tür - und ich war sprachlos. Ich will mich jetzt nicht in weiteren Einzelheiten des Gespräches verlieren.

Deswegen stelle ich mich darauf ein, dass seitens des Gutachters ggfs. die Schwerbehinderung trotz vorhandener Befunde abgelehnt wird - weil ich ja seiner Meinung nach z.B. nicht inkontinent bin oder - seiner Meinung nach - keine Alltagsbeeinträchtigung vorliegt.

Und deshalb möchte ich wissen, ob es Ablehnungen gibt bei Leuten, bei denen der völlige Funktionsverlust des Schließmuskels zweifelsfrei feststeht - und wie diese Menschen weiter vorgegangen sind.

Es ist wohl so, dass der VDK das Gutachten dann auch bekommt - ich weiß nicht, ob der VDK es nur nachträglich bekommt, oder ob es noch Interventionsmöglichkeiten gibt, bevor das Gericht entscheidet. Die Anwältin vom VDK ist auch schlecht zu erreichen, weil überlastet - gut ist sie - und da muss ich allerdings auch viel vorkauen... die Kommunikation ist mühselig.

Nochmal zusammengefasst:

Ich möchte wissen, ob es hier Leute gibt mit völligem Funktionsverlust des Schließmuskels, denen man keine Schwerbehinderung zugesteht, "weil das ja alles garnicht so schlimm ist" - und wie diese Leute weiter vorgegangen sind.

Um mich gegen diese Situation inhaltlich zu wappnen/argumentativ vorzubereiten, suche ich Erfahrungen und Urteile (am besten mit Link oder Aktenzeichen) - mir ist klar, dass hier keine Juristen sitzen, ich erwarte auch hier keine anwaltliche Unterstützung. Aber die Erfahrungen sind ja auch im Vorgehen bzgl. Schwerbehinderung/Inkontinenz häufig ähnlich und da ist Austausch ungemein hilfreich.

Leider scheint es heute üblich zu sein, dass Befunde nicht gelesen werden und lediglich das Gespräch für eine Meinungsbildung herangezogen wird - das nur so am Rande.

Ich möchte jetzt nicht in eine Diskussion einsteigen, "ob ich wirklich nichts mehr halten kann" - nein, ich kann weder Luft, flüssigen noch festen Stuhl halten.

Ich hoffe, das macht das Anliegen jetzt etwas klarer.

Sorry für den langen Text und danke für's Lesen.

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2 Monate 2 Wochen her - 2 Monate 2 Wochen her #52028 von MichaelDah
Hallo Heike,

vielleicht meldet sich ja noch jemand anderes.

Grundsätzlich ist es leider sehr schwer „nur“ mit einer Harn- oder Stuhlinkontinez eine Schwerbehinderung anerkannt zu bekommen. Die Leute die ich mit einer Schwerbehinderung und Inkontinenz kenne, haben alle noch andere Erkrankungen die sie im Alltag eingeschränken und die Schwerbehinderung wurde nicht nur wegen der Inkontinenz anerkannt.

Was das Gespräch zur „Meinungsbildung“ angeht - das ist tatsächlich Teil des gutachterlichen Vorgehens. Hier geht es dem Gutachter darum sich ein Bild von der zu begutachtenden Person zu machen und ihre „Version“ zu hören. Den GdB bekommst du ja nicht nur auf Grund von Diagnosen. Wenn Unklarheiten bestehen ist es u.a. Aufgabe des Gutachters festzustellen, wie stark du durch das Leiden tatsächlich im Alltag eingeschränkt bist - denn danach richtet sich letztendlich der Grad der Behinderung und der kann mit entsprechender Begründung durchaus von der Tabelle abweichen.

Gerade beim Thema Inkontinenz gibt es nicht selten Probleme, denn den GdB >= 50 gibt es sowohl bei Harn- als auch bei Stuhlinkontinenz erst ab einem vollständigen Kontrollverlust über die Ausscheidungen. Wenn die eingereichten Diagnosen oder Arztberichte Zweifel aufwerfen wird der Gutachter i.d.R. durch Befragung versuchen zur Klärung des Sachverhaltes beizutragen und ggf. widersprüche Aufzudecken.

Was ich allerdings nicht verstehe: Was soll das Gericht den noch entscheiden wenn die Klage abgewiesen wurde?

viele Grüße
Michael

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2 Monate 2 Wochen her - 2 Monate 2 Wochen her #52029 von Heike S25
Hallo Michael,

danke für Deine Antwort.

Im Moment sind wir noch mitten im Verfahren - es gibt noch kein Urteil.

Vollständiger Kontrollverlust liegt vor - und wie beschrieben habe ich noch andere Erkrankungen.......

Anhand seiner Rückfragen drängt sich mir jedoch der Eindruck auf, dass er die Befunde überhaupt nicht gelesen hat - es ging nicht nur darum, meine Glaubwürdigkeit einzuschätzen.

Letztendlich werde ich erstmal seinen Bericht abwarten müssen - völlig klar.

Danach wird man einen Schritt nach dem anderen gehen müssen.

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2 Monate 2 Wochen her - 2 Monate 2 Wochen her #52031 von Matti
Hallo,

in deinem Titel schreibst du von Klageabweisung. In deinen weiteren Texten lese ich davon aber nichts mehr, sondern du beschreibst das Verhalten und eine mögliche Einschätzung eines Gutachters. Das Gutachten liegt aber noch gar nicht vor. Verstehe ich dies richtig?

Es ist wirklich schwierig, als Nichtjurist aus Gerichtsurteilen, die immer einen ganz individuellen Einzelfall betreffen, allgemeingültige Schlüsse für dich selbst zu ziehen.
Ein anschauliches Beispiel dafür ist ein relativ aktuelles Urteil, das ein Rechtsanwalt erstritten hat und bei dem es um die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln geht. Dieses Urteil wird inzwischen häufig von Betroffenen als Argument angeführt – oft mit der Aussage: „Es gibt jetzt ein Urteil, das die Versorgung sichert.“ Das klingt zwar erst einmal beruhigend, aber diese Schlussfolgerung ist leider nicht korrekt.
Das Urteil konnte nur deshalb zugunsten des Klägers ausfallen, weil der gesetzliche Rahmen bereits bestand und der Beklagte dagegen verstoßen hatte. Das Urteil bestätigt also lediglich die Rechte des Klägers, weil seine individuelle Situation und seine gesetzlichen Ansprüche vorher nicht berücksichtigt wurden. In einem anderen Fall kann das Ergebnis aber ganz anders aussehen.
Gerade als Laie ist es enorm schwer, aus solchen Urteilen für sich selbst eine verlässliche Einschätzung abzuleiten. Jeder Fall ist einzigartig, und was für den einen gilt, muss für dich noch lange nicht zutreffen.

Es mag zwar einfach erscheinen, doch du hast doch juristischen Beistand an deiner Seite. Lehn dich ruhig zurück und überlasse zunächst dem Fachmann die Arbeit. Sollte kein rechtlich einwandfreier Ablauf gewährleistet sein, müsste deine Anwältin dies erkennen und entsprechend reagieren. Im Bereich des Rechts gibt es häufig individuelle Bewertungen, die viele unmittelbar unterschreiben würden, jedoch nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmen. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass „Recht“ im Namen des Volkes gesprochen wird, wobei kaum jemand aus der Bevölkerung aufgrund seiner eigenen Auffassung von Recht und Gerechtigkeit diesem Urteil zustimmen würde. Die Rechtsprechung und deren Bewertungen sind äußerst komplex.

Deine Texte wirken auf mich teilweise schwer verständlich, weil sie sehr ausführlich und komplex formuliert sind. Auf der anderen Seite kann man sich aber häufig nur durch Nachfrage an deine Situation annähern. Soweit ich es nachvollziehen kann, befindest du dich noch mitten im Klageverfahren. Ein vom Gericht angefordertes Gutachten hat zwar schon stattgefunden, aber das Ergebnis liegt noch nicht vor.
Ich kann sehr gut nachvollziehen, wie belastend diese Situation für dich ist. Trotzdem solltest du jetzt erst einmal abwarten, welche Ergebnisse dieses Gutachten bringt. Nur auf dieser Grundlage kannst du wirklich sinnvoll über die nächsten Schritte nachdenken. Deine Ängste und Sorgen, was dabei herauskommen könnte, bringen dich an den Rand eines Zusammenbruchs – nicht das mögliche Ergebnis selbst oder die spätere Beurteilung.

Nach meinem Verständnis dreht sich der bisherige Streitpunkt vor allem darum, ob deine Schließmuskelschwäche als eine leichte bis mittlere Beeinträchtigung oder als vollständiger Kontrollverlust eingestuft wird. Im ersten Fall wäre ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 angemessen, im zweiten Fall wäre das aber deutlich zu niedrig.
Ich bin kein Rechtsanwalt und auch kein medizinischer Gutachter, aber ich kann dir eine grobe Einschätzung auf Basis der üblichen Bewertungskriterien und der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) geben:
Einschätzung der Diagnosen und GdB-Bewertung nach VersMedV:
  • Sphinkterinsuffizienz Grad 3–4: Laut VersMedV wird bei schwerer Stuhlinkontinenz (Grad 3–4) ein Einzel-GdB von mindestens 50 angesetzt. Hier liegst du in deiner Einschätzung der Anerkennung richtig, die Frage ist, ob dies so zutrifft und medizinisch belegt werden kann.
  • Rezidivierende Subileuszustände: Hier sieht die VersMedV einen Einzel-GdB von 40–50 vor, je nach Häufigkeit und Auswirkung auf deinen Alltag. Das ist also nicht geringfügig und sollte sich auch auf den Gesamt-GdB auswirken.
  • Weitere Diagnosen: Chronische Gastritis, Autoimmunerkrankungen, Lymphödem beider Beine und andere Erkrankungen können den Gesamt-GdB weiter erhöhen, besonders wenn sie deine gesellschaftliche Teilhabe zusätzlich einschränken. Genau das ist aber die Voraussetzung.
Bildung des Gesamt-GdB:
Der Gesamt-GdB wird nicht einfach durch Addition der Einzel-GdB gebildet, sondern nach den Auswirkungen der Krankheiten in ihrer Gesamtheit. Die stärkste Beeinträchtigung wird als Ausgangspunkt genommen, weitere Einschränkungen werden nur berücksichtigt, wenn sie die Teilhabe wesentlich einschränken.
Bewertung deines Falls:
Du schilderst mehrere schwere und chronische Erkrankungen mit erheblichen Auswirkungen auf deinen Alltag. Allein die Sphinkterinsuffizienz Grad 3–4 rechtfertigt nach VersMedV mindestens einen GdB von 50. Zusätzliche relevante Diagnosen wie rezidivierende Subileuszustände, Lymphödem beider Beine und Autoimmunerkrankungen könnten den GdB weiter erhöhen.
Einschätzung des GdB 30:
Ein GdB von 30 erscheint nach deiner Schilderung und den Vorgaben der VersMedV deutlich zu niedrig. Allein für die Sphinkterinsuffizienz müsste mindestens ein GdB von 50 anerkannt werden. Das Versorgungsamt hätte die einzelnen Leiden und deren Auswirkungen im Zusammenhang bewerten müssen.

Trotzdem gilt: Als Laie ist es sehr schwer, die eigene Situation rechtlich und medizinisch korrekt einzuschätzen. Jedes Urteil bezieht sich auf einen Einzelfall und ist nicht automatisch auf deinen Fall übertragbar. Warte daher unbedingt das Gutachten ab.

Gruß
Matti

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2 Monate 2 Wochen her #52033 von Heike S25
Hallo Matti,

danke für die Antwort.

Du würdest mir mit dem Aktenzeichen des erwähnten Urteils helfen.

Wie formuliert suche ich hier im Forum exakt nach Betroffenen, bei denen die Schwerbehinderung trotz völligem Funktionsverlust abgelehnt wurde, um hier in Austausch zu gehen.

Wenn es die hier nicht gibt und auch keiner Urteile dazu hat, ist es völlig okay.

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2 Monate 2 Wochen her #52034 von Matti
Hallo,

das von mir erwähnte Urteil des Sozialgerichts Frankfurt hat das Az.: S 34 KR 850/21
Dabei geht es aber wie erwähnt um bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzmaterialien.

Bedenke, dass wir uns mitten in der Haupturlaubszeit befinden und zudem nicht jeder jeden Tag hier ins Forum schaut. Deine Fragestellung richtet sich zudem nur an wenige. Wenn, dann ist es sicher eine Geduldsfrage.

Gruß
Matti

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2 Monate 2 Wochen her #52036 von Heike S25
Alles gut - erstmal herzlichen Dank für Deine Geduld, Deine Recherchen und die ausführlichen Antworten!

Ich richte mich innerlich auf einen langen Weg ein und warte gerne auf Antworten von Betroffenen, die ggfs. irgendwann später kommen......

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2 Monate 2 Wochen her - 2 Monate 2 Wochen her #52044 von stephanw
Hallo Heike,

vielleicht helfen dir meine Einzel-GdBs zur eigenen Einordnung:
Prostatavergrößerung, unwillkürlicher Harnabgang, Impotenz, Libidostörung GdB 50
Teilweise Afterschließmuskelschwäche, entzündete Darmausstülpungen, Hämorrhoiden, funktionelle Verdauensstörungen GdB 30
Seelische Störung, Somatisierungsstörung GdB 40
+ "Kleinkram" mit Einzel-GdB 10 (welche für die Ermittlung des Gesamt-GdB irrelevant sind und nicht herangezogen werden)
==> Gesamt GdB 80

Nach meinem Kenntnisstand kann man grob sagen, wie sich der Gesamt GdB errechnet:
Größter Einzel-GdB voll + Einzel-GdBs >10 je zur Hälfte, auf volle 10er abgerundet = Gesamt-GdB
bei mir heisst das: 50 + 10 (=30/2 auf volle 10er abgerundet) + 20 (40/2) = 80

Zur Einordnung meiner Inkontinenz:
Dranginkontinenz, ich kann den Harndrang ca. 30 Sekunden - 1 Minute widerstehen, dann geht der gesamte Blaseninhalt ab; 50-100ml Restharn, Harndrang ab ca. 250ml, ca. 20-25 Inkontinenzepisoden in 24h

Nach Coronainfektion Empfingsstörung im Enddarm, kann Winde von weichen/flüssigen Stuhl nicht unterscheiden, Durchfall geht immer in die Hose, festen Stuhl kann ich halten; leichte Laktoseintoleranz + was oben steht bzgl. Darm und Hämorrhoiden

Ich glaube, mit einer reinen Stuhlinko auf 50 zu kommen, wird idR nicht anerkannt. 30 kommt mir allerdings etwas niedrig vor, 40 wäre vermutlich angemessener.

Vielleicht hilft dir das, deine Sachen besser einzuordnen.

Viele Grüße
Stephan

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