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Schwerbehinderung Hier: Buchstabe "G"

10 Jun 2009 15:22 #1 von Moses
Ich leide an Stuhlinkontinenz, 3.ter Grad nach OP (Zustand nach Analfistel) Ich kann schlicht manchmal den Stuhlgang nicht mehr kontrollieren, worauf dieser abgeht. An eine Nutzung öff. Verkehrsmittel ist nicht mehr zu denken, ausser ICE mit Toilette. Ich bin deshalb auf meinen PKW mehr als angewiesen.

Der GdB 50 wurde anstandslos "unbefristet gültig" anerkannt, jedoch die Anerkennung des Buchstaben "G" versagt. Um dies klarzustellen - ich wollte nicht den "aG" sondern nur "G", damit die Fahrten zur Arbeitsstätte anerkannt werden. Hat jemand schon andere Erfahrungen gemacht?

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11 Jun 2009 17:27 #2 von Jens Schriever ✝
Hallo Moses

Herzlich willkommen hier im Forum. Nun zu deiner Frage, das Merkzeichen „ G“ steht für Gehbehinderung, und man bekommt es bei einer Gehbehinderung, was die Stuhlinkontinenz ja nicht ist. Ab einen GDB von 50 hast du aber einige andere Rechte, u.a. einen Steuerfreibetrag von 570 €. Was für Rechte es noch gibt findest du auf der Homepage unter diesen Link: http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/html/gdb.html
Was meinst du mit „damit die Fahrten zur Arbeitsstätte anerkannt werden“? Die 0,30 €/km für Fahren zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten? Die bekommst du auch mit einem GDB von 70. Versuch es doch mal mit einen Verschlimmerungsantrag.
Die Rechte der Merkzeichen findest du hier: http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/ ... erung.html

Für Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr, muss du eine Wertmarke käuflich erwerben, die kostet 60€ im Jahr, oder 30€ im ½ Jahr. Oder du nimmst 50% Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.


Gruß Jens

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